Die Süddeutsche titelt:
US-Regierung zapft Facebook, Google und Apple an
Und was sagt Google dazu?
Das Ziel von Google ist es, die Informationen der Welt zu organisieren und für alle zu jeder Zeit zugänglich und nützlich zu machen.
Eben!
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@ 18.06.2013 – 17:28:59
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@ 17.06.2013 – 19:15:05
Das Schleswig-Holsteinische OLG hat gesprochen:
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen.
Da ist es also wieder, das unselige sogenannte „Verschulden gegen sich selbst", das offensichtlich insbesondere Zweiradfahrern immer wieder zu unterlaufen scheint. Und überhaupt:
„... kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch [sic] zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt."
Ergo: Nichts auf dem Kopf, nichts im Kopf?
P.S. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - nachdem verschiedene Oberlandesgerichte anderer Ansicht sind - die Revision zugelassen. Besser ist das!
@ 13.06.2013 – 16:01:45
Die Parteien streiten vor Gericht. Es wird verhandelt, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben bis zum 10. Juni 2013 und Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf den 25. Juni 2013.
Am 10. Juni 20013 beantragen die Gegner per Telefax vorab Fristverlängerung zur Stellungnahme bis zum 14. Juni 2013. Mit Verfügung vom 12.o6.2013 wird Ihnen diese gewährt - und per Beschluss vom selben Tage der Termin zur Verkündung einer Entscheidung verschoben auf den 22. Oktober 2013 „aus dienstlichen Gründen". Wer’s glaubt ...
P.S.: Nur nebenbei: Die Klage datierte bereits vom 19.o9.2012, die mündliche Ver-handlung fand dann endlich am 28.o5.2013 statt. Dass das Gericht den einzigen Zeugen des Unfalls (trotz entsprechenden ausdrücklichen Antrags des Klägers) nicht geladen hatte, sei auch nur am Rande erwähnt. Wetten, dass am 22.10.2013 kein Urteil ergeht, sondern ein Beweisbeschluss?
@ 07.06.2013 – 12:28:42
... oder doch nicht? Der Mandant hatte 2011 einen Unfall. Er informiert die gegnerische Haftpflichtversicherung. Zunächst scheint alles klar: Man schickt einen Sachverständigen, der macht ein Gutachten und dann kann der Schaden reguliert werden. Das Sachverständigengutachten kommt zu Reparaturkosten von knapp 2.000.- €. So weit - so gut.
Doch dann geht der Ärger los: Die Versicherung ruft an: Man benötige noch ein Gutachten. Auch das wird erstellt - und siehe da: Der (selbe) Sachverständige bezweifelt jetzt die Schadenskompatibilität. Die tatsächlich unfallbedingten Reparaturkosten würden nur knapp 500.- € betragen - die auch gezahlt wurden.
Nun wird der Mandant unruhig und geht zum Anwalt. Der meint, man benötige ein eigenes Sachverständigengutachten, das der Mandant in Auftrag geben möge. Eine entsprechende Kostenübernahme habe seine Rechtsschutzversicherung allerdings zu Recht abgelehnt. Auch das wird erstellt und kommt zu ähnlichen Werten wie das erste Gutachten. Zur Schadenskompatibilität finden sich allerdings keine näheren Ausführungen, lediglich die Bemerkung, dass der Schaden „plausibel" sei (was sich angesichts des Schadensbildes und der beteiligten Fahrzeuge nicht unbedingt erschließt). Auf dessen Basis erhebt der Kollege Klage - und verliert.
Das Gericht meint ebenfalls, der Kläger habe die bestrittene Schadenskompatibilität nicht bewiesen, mit den bereits gezahlten knapp 500.- € habe der Kläger bereits alles erhalten, was ihm zustünde.
Dumm gelaufen - dabei war doch schon sehr früh klar, wo die Reise hingeht: Das Problem war die Schadenskompatibilität. Da hilft ein normales DEKRA-Schadensgutachten (noch dazu als Parteigutachten) wenig. Richtig wäre ein unfallanalytischen Sachverständigengutachten im Rahmen eines gerichtlichen Beweisverfahrens gewesen - das die Rechtsschutzversicherung zudem problemlos gezahlt hätte, wenn man nur entsprechend bei der Rechtsschutzversicherung angefragt hätte. Dass diese nicht von sich aus auf diese Variante hingewiesen hat, war vielleicht nicht nett, ab er das ist eine andere Frage. Jetzt dürfte nicht mehr viel zu retten sein. ![]()
@ 29.05.2013 – 20:12:22
Die Verteidigung weist zur Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung darauf hin, dass der abgebildete Fahrer absolut nicht identifizierbar ist. Das hindert die Bußgeldstelle allerdings nicht daran, die Sache völlig ungerührt an das zuständige Amtsgericht abzugeben.
Das Ergebnis dürfte vorhersehbar sein ...
P.S.: Jede Ähnlichkeit mit Freddy Krueger wäre rein zufällig.
@ 21.05.2013 – 19:11:41
Wie u.a. im Verkehrslexikon nachzulesen ist, gibt es auch Nutzungsausfallentschädigung für ein unfallbeschädigtes Fahrrad, jedenfalls nach Ansicht des LG Lübeck (Urteil 1 S 16/11 vom o8.o7.2011) - und warum auch nicht?
Die Kammer folgt (durchaus zu Recht) „der Auffassung, dass auch der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen ist (so auch KG NJW-RR 1993, 1438), wenn Fahrräder etwa regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt werden. ... Ein Grund, der es rechtfertigen würde, denjenigen, dessen für den Weg zur Arbeitsstätte genutzter Pkw beschädigt wird, anders zu behandeln als denjenigen, dessen für den Weg zur Arbeit genutztes Fahrrad beschädigt wird, besteht nicht".
@ 21.05.2013 – 19:01:16
Dem (bis vor gar nicht langer Zeit hierzulande sehr bekannten) ehemaligen Radiomoderator steht neuer Ärger ins Haus. Wie der NDR berichtet und die Ostseewelle bestätigt, hat die Rostocker Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen Marcus J. erhoben. Ihm werden Bankrott und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Außerdem habe er als Moderator des Privatsenders "Ostseewelle" mit einem Komplizen zwischen 2008 und 2010 Gewinnspiele manipuliert.
Naja, die Ostseewelle läuft auch ohne ihn ganz gut.
@ 21.05.2013 – 14:17:03
Eine dpa-Meldung geistert durch die Gazetten, nachzulesen u.a. in der ZEIT:
Radfahrer bleiben bis 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei. Doch das soll sich ändern: Die Innenminister planen, den Grenzwert deutlich zu senken. Für Radfahrer soll nach dem Willen der Innenminister eine deutlich niedrigere Promillegrenze gelten. "Mit dem gültigen Grenzwert von 1,6 Promille kann niemand sicher auf zwei Rädern unterwegs sein", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (SPD). Bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Hannover streben die Ressortchefs die Senkung des Grenzwertes an.
Weiß die geballte Fachkompetenz namens IMK eigentlich nicht, dass dieser angebliche „Grenzwert" nirgendwo im Gesetz steht, sondern es sich hier um reines Richterrecht handelt?
Das Radfahrer bis 1,6 Promille Alkohol im Blut auch keineswegs straffrei bleiben (müssen), sei nur am Rande erwähnt.
@ 16.05.2013 – 14:51:50
Die Mandantin erhält eine anwaltliche Zahlungsaufforderung, in der sich u.a. folgender Satz findet:
Beachten Sie bitte, das die Kanzlei xyz Rechtsanwälte auf die Beitreibung auch problematischer Forderungen spezialisiert ist und einen fälligen Anspruch auch jahrelang konsequent verfolgen wird.
Was will das dem Leser sagen? Achtung, wir machen unseren Job wirklich?
Egal, Geld gibt’s trotzdem nicht ! ![]()
@ 07.05.2013 – 19:24:31
Kaum geht der sog. „NSU-Prozess" los (erinnert sich eigentlich noch jemand an die ursprüngliche und absolut harmlose Bedeutung des Kürzels NSU ?), ist man allseits empört:
Zunächst sind „Journalisten empört über Akkreditierungsverfahren"
Dann ist ein türkischer Politiker „empört über ein Kruzifix" im Gerichtssaal. Es sei eine "Bedrohung" - und müsse sofort verschwinden.
Die (ganze?) Türkei empört sich (angeblich) über den Auftritt der Hauptangeklagten im NSU-Prozess.
Und schließlich - und nicht zu vergessen - sind die Vertreter der Nebenklage empört über die Vertagung des Prozesses aufgrund von Befangenheitsanträgen.
Empörend, verehrte Kollegen, fände ich es hingegen, wenn die Verteidigung (auch „so einer" Angeklagten) nicht alle ihr zu Gebote stehenden legalen Mittel einsetzen würde. Immerhin droht der Angeklagten die Höchststrafe. Der Vorwurf des Nebenklagevertreters Reinhard Schön aus Köln, den Beginn des Prozesses zu verschleppen und so die „Qualen der Opfer zu verlängern" ist ebenso deplatziert wie - insbesondere für einen Fachanwalt für Strafrecht - schlicht unprofessionell, wie der Kollege Siebers es bereits deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Entsprechendes gilt für den Nebenklage-Anwalt Reineke: „Die Qual der Opfer wird verlängert mit diesem Bohei."
Die dümmliche Bildunterschrift in der Blöd-Zeitung, wonach „die schlimmste Rechtsterroristin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sich schick gemacht (hat) für den Prozess des Jahres", mag dabei als typisch auf sich beruhen. Unschuldsvermutung und Boulevard-Journaille passen eben nicht zusammen. Für Rechtsanwälte als Nebenklagevertreter sollte allerdings anderes gelten.
@ 03.05.2013 – 14:59:08
Nie gehört? Morgen is(s)t es wieder soweit - und das schon zum 3. Ma(h)l. Also, ab an die Küste!
P.S.: Ohne Schleichwerbung machen zu wollen: „In allen Gosch-Filialen, z.B. in Scharbeutz, gibt es am 04.05 ein Matjesbrötchen für nur 1,50 €" - und die sind wirklich lecker. ![]()
@ 29.04.2013 – 16:58:05
Die OZ berichtet:
Der Landesrechnungshof (LRH) Mecklenburg-Vorpommern hat den Neukauf von 170 Computern durch das Schweriner Bildungsministerium gerügt. Nachdem ein Virus, der so genannte Conficker-Wurm, die Rechner des Lehrerfortbildungsinstituts IQMV in Schwerin, Rostock und Greifswald im September 2010 befallen hatte, wurden die zum Teil noch „nagelneuen", verseuchten Rechner entsorgt und durch noch neuere ersetzt. Gesamtkosten für den Steuerzahler: 187 300 Euro. ...
Obwohl es möglich gewesen wäre, die befallenen Rechner kostengünstig und schnell zu reinigen, landete teure EDV-Ausstattung leichtfertig in der Müllverwertung. Dabei ist die Bereinigung denkbar einfach. Programme dafür sind seit 2009 gratis im Internet verfügbar.
Wieder ein Beleg dafür, dass die Verschwendung öffentlicher Gelder dringendst als Straftatbestand ins StGB gehört - obwohl hier ggf. immerhin die §§ 303, 303 b Abs. I Nr. 3 StGB zumindest diskutabel wären, oder? Es käme auf einen Versuch an. ...
@ 22.04.2013 – 15:50:42
Bei Klartext - Kommunikation für Anwälte geht es um „die Methode, lange Sätze zu kürzen und verständlicher zu machen". Davon hat der Verfasser dieses schönen Satzes sicherlich noch nie etwas gehört:
Die Klägerin hatte der Beklagten eine fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung der xyz Versicherungsgesellschaft mit Versicherungsbeginn 01.03.07, einer Gesamtbeitragssumme von EUR 42.080,31 inkl. Dynamik, Frau A. B. als versicherte Person, einer Ansparphase/Beitragszahlungsdauer von 42 Jahren sowie einem für die Monate 1. - 60. zu zahlenden Versicherungsbeitrag von jeweils insgesamt EUR 19,00 bzw. ab dem 61. Monat zu zahlenden Versicherungsbeitrag von jeweils insgesamt EUR 60,00 vermittelt, bei der die Versicherungsbeiträge als Sondervermögen geführt und überwiegend in Anteilen von Investmentfonds angelegt werden, die Versicherungsbeiträge aber auch direkt in Wertpapiere oder in verzinsliche Geldanlagen investiert werden können, wobei die Anlageentscheidungen die von der Beklagten im Versicherungsantrag vom 20.01.07 beauftragten Vermögensverwalter treffen.
Beweis: 1. Versicherungsschein
Aber deshalb schafft er ja auch kaum jemals einen Schriftsatz unter 20 Seiten.
@ 22.04.2013 – 11:11:15
Die Kanzlei Waldorf Frommer darf wohl getrost als Abmahnkanzlei bezeichnet werden. Wie bei Gulli nachzulesen ist, sorgt die Kanzlei aber nicht nur im Kollegenkreis für reichlich Arbeit:
Bereits im Februar dieses Jahres wurde bekannt, dass das Amtsgericht München über eine eigene Abteilung für den Bereich Urheberrecht verfügt. Bis Anfang Februar dieses Jahres wurden dort schon 1.500 neue Fälle eingereicht. Die Mitarbeiter der Abteilung arbeiten aber noch Klagen aus dem Jahr 2010 ab. Man darf getrost davon ausgehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Verfahren von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf den Weg gebracht wurden. Ganz offenkundig wird hierbei die Justiz und somit letztlich der Steuerzahler zum Vorteil der Juristen beider Seiten und der Rechteinhaber sehr stark in Anspruch genommen.
Wird es nicht langsam Zeit, diesen Unfug einzudämmen?
@ 19.04.2013 – 14:28:42
Unsere Postzustellung ist seit Stunden überfällig. Vielleicht einmal nachfragen? Wohl eher schwierig:
Telefonischer Kontakt (Deutsche Post, DHL, Postbank)
Liebe Kundin, lieber Kunde,
falls Sie z. B. erfahren möchten,... in welcher Filiale Sie welche Produkte oder Services bekommen,
... welche Produkte zu welchem Preis verkauft werden,
... oder andere postalische Anliegen telefonisch klären wollen,dann rufen Sie bitte die nachstehende Servicenummer der Deutschen Post an. Auch wenn ein direkter telefonischer Kontakt zu einer einzelnen unserer rund 14.000 Filialen somit leider nicht möglich ist, werden hier Ihre individuellen Fragen gern beantwortet.
Privatkunden: 01802 3333 *
Geschäftskunden: 01805 5555 *** 6 ct je Anruf aus den deutschen Festnetzen ...
** 14 ct je angefangene Minute aus den deutschen Festnetzen ...
Geschäftskunden werden also noch besonders abgezockt zur Kasse gebeten. Und ob mir eine zentrale „Service"nummer wirklich beantworten kann, ob oder ob nicht in Wismar ein Postbote ausgefallen ist, wage ich doch zu bezweifeln.
@ 17.04.2013 – 16:43:29
Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH lässt nicht locker: Erst die Deutsche Direkt Inkasso, dann eine Rechtsanwältin - immerhin firmierend als „Kanzlei für Wirtschaftsrecht". Die Kollegin zeigt sich mehr als siegessicher, kündigt aber auch an, dass es „keine weitere außergerichtliche Korrespondenz mehr geben wird", falls das Schnäppchenangebot einer Zahlung von nur 450.- € nicht angenommen wird - anstatt der bisher geforderten 675,27 € oder gar „über 2.000,00 €" .
Offensichtlich glatt gelogen: Jetzt die schreibt die GWE den Mandanten doch wieder direkt an: „Das gerichtliche Klageverfahren ist nunmehr eingeleitet" - beigefügt ein ca. 10-seitigen Klageentwurf mit einer Klagforderung von 1.138,12 €) (dass diese an das örtlich nicht zuständige AG Düsseldorf adressiert ist, sei nur am Rande bemerkt).
Sollte der Mandant jetzt allerdings kleine 375.- € zahlen, würde man „sofort und unmittelbar veranlassen, dass das Klageverfahren ... gestoppt wird". Sieh’ an, es wird schon wieder billiger! Die Deutsche Direkt Inkasso wollte erst 675,27 €, dann nur noch 338,03 €. Die Kollegin Mölleken war dann wieder bei 450.- €, die GWE gibt sich jetzt mit bescheidenen 375.- € zufrieden.
Man beachte: Eine Klage über 1.138,12 verursacht zunächst Gerichtskosten von 165.- €, ohne die eine Klage nicht einmal zugestellt wird. Die Anwaltskosten (nur für die Klage) betragen 130,50 € (netto). Im Ergebnis hätte man also schon 295,50 € verbraten - wenn die Klage denn tatsächlich eingereicht worden wäre (die Kosten des Inkassobüros sowie des anwaltlichen Mahnschreibens noch nicht einmal berücksichtigt). Da sind 375.- € zur Erledigung doch wahrlich ein Schnäppchen, oder?
Aber auch die wird der Mandant nicht zahlen ...
@ 12.04.2013 – 17:40:00
Ein Gesamtvollstreckungsverfahren (gibt es schon seit Ende des letzten Jahrtausends nicht mehr, heute Insolvenzverfahren) gegen eine Gasthausbrauerei ist 1996 eingeleitet worden. Im März 2013 (also „nur" 17 Jahre später) teilt das zuständige Gericht mit, ein Abschluss sei derzeit nicht absehbar. Das muss man nicht wirklich verstehen, oder? Es geht - wie gesagt - um eine Gasthausbrauerei, nicht um Großindustrie.
@ 10.04.2013 – 14:02:32
Der Verlag Otto Schmidt berichtet:
Ab dem 1.7.2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Danach gelten ab dem 1.7.2013 folgende Freigrenzen: Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.045,04 Euro (bisher: 1.028,89 Euro). ...
Der Hintergrund: Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen. Der Pfändungsschutz soll damit sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.
Toll, und wer kümmert sich darum, ob die Gläubiger „ihr Existenzminimum sichern" können?? Manch braver Arbeitnehmer verdient hier nicht einmal 1.045,04 € netto. Und warum muss einem Schuldner so meist bleiben als einem Hartz-IV-Empfänger?
@ 10.04.2013 – 13:34:29
Die Telekom, vertreten durch Kanzlei S. & Co. beglückt die Mandantin im März 2009 mit einem Mahnbescheid, gegen den diese Widerspruch einlegt.
Daraufhin lustiges Formschreiben von S. & Co.: „Ihr Widerspruch ist nicht nachvollziehbar" (wirklich nicht ??) - verbunden mit der Aufforderung, den Widerspruch zur Vermeidung weiterer Kosten zurückzunehmen.
Daraufhin teile ich den Kollegen mit, nunmehr die Mandantin zu vertreten und kündige an, die gewünschte Aufklärung ggf. in einem Gerichtsverfahren zu liefern.
S. & Co. danken artig, wollen Rücksprache halten, sich dann wieder melden und bis dahin nichts unternehmen. Das war im Mai 2009 . ...
Jahre später ... konkret heute:
S. & Co. bitten mich „um Mitteilung des Sachstandes". Sofern man bis zum 29.o4.2013 nichts von mir höre, gehe man davon aus, dass das Mandat nicht mehr bestehe.
Geht’s noch, liebe Kollegen? Zudem: Worum immer es damals ging, ist es jetzt jedenfalls - und schön längst - VERJÄHRT !
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