Der übliche Standardfristverlängerungsantrag eines Kollegen:

"Zur sachgerechten Stellungnahme ist eine Rücksprache mit dem Kläger / Beklagten unablässig, diese konnte jedoch aufgrund der sehr angespannten Terminslage ... bisher nicht erfolgen."

Unablässig heißt so viel wie fortdauernd, anhaltend, tatsächlich meint der Kollege offensichtlich "unerlässlich" - ob ihm das mal irgend jemand sagt? ;)