Über einen eskalierenden Streit um das alte Thema Vollmachtsvorlage war hier bereits berichtet und kontrovers diskutiert worden. Auf zwischenzeitliche entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde teilte die Bußgeldstelle am 10. Juli u.a. Folgendes mit:
„Zwischen der Staatsanwaltschaft Lübeck und dem hiesigen Amtsgericht gibt es eine unterschiedliche Rechtsauffassung, was das Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht ausmacht. Demnach vertritt ein Großteil innerhalb der Staatsanwaltschaft, eine schriftliche Vollmacht müsse vorliegen und schickt meiner Behörde Bußgeldakten mit entsprechendem Vermerk wieder zurück. Das Amtsgericht schließt sich Ihrer Auffassung an. Das führt häufig auch zu einer unangenehmen Situation für meine Mitarbeiter/innen."
Jetzt schreibt mir die Bußgeldstelle, dass „die Bußgeldakte aufgrund des Einspruchs über die Staatsanwaltschaft Lübeck an das AG Lübeck abgeschickt wurde:"
Na also, geht doch! Aber schon interessant, die „unterschiedliche Rechtsauffassung" zwischen StA und AG Lübeck. Ob da sich überhaupt irgend jemand mal die Mühe gemacht hat, die sonst unter Juristen übliche Frage nach der Rechtsgrundlage zu stellen?
Und wenn das - letztlich zuständige und im wahrsten Sinne des Wortes entscheidende Amtsgericht Lübeck meine Rechtsauffassung teilt, dass die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht erforderlich ist, darf man dann als Bußgeldstelle derart unverschämte Schreiben produzieren und mit der Zurückweisung eines Einspruchs als unzulässig drohen, wohl wissend, dass das AG Lübeck auf entsprechenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung diese Verwerfung wieder kassieren würde?
Da hält mein Verständnis für angebliche häufige „unangenehmen Situationen" für die Mitarbeiter/innen der Bußgeldstelle sich doch in äußerst engen Grenzen!
Nachtrag: Das Finale findet sich hier.
Lieber Kollege,
weil Lübeck nicht so weit von Kiel entfernt ist, vielleicht noch dies:
www.vollmacht.de.ki