... trotz massiver Kritik und einiger Gerichtsentscheidungen ihr Zertifizierungsangebot zu vermarkten. Soeben flatterte mir wieder eine solche Werbebroschüre in’s Haus. Sehen wir uns doch mal die Zertifizierungsvoraussetzungen an: Die Anzahl der einzureichenden fälle variiert je nach Gebiet, schreibt DEKRA. Im Bereich Verkehrsrecht werden sage und schreibe

15 Fälle im Fahrerlaubnisrecht incl. OWI sowie
25 Fälle im Verkehrsstrafrecht incl. OWI

innerhalb von vier Jahren gefordert.

Da hat’s ein richtiger Fachanwalt für Verkehrsrecht doch etwas schwerer: Nach § 5 lit. k) FAO muss er

160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren vorweisen. Diese Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle, konkret also:

1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,

Noch Fragen? B)