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Archiv der Einträge: Februar, 2010
  • Kostenminderungsgebot ???

    Der Mandant war mit einem nur schwer als ordnungsgemäß zu bezeichnenden Strafverfahren überzogen worden, das dann doch mit dem verdienten Freispruch vor dem AG Hamburg-Altona endete.

    Auf meinen entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag weist das Amtsgericht nun auf Folgendes hin:

    ... dass die Erstattung von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern nach der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg nicht als notwendige Auslagen festgesetzt werden können, wenn der Betroffene im Rahmen des Kostenminderungsgebots gehalten gewesen wäre, einen in Hamburg ansässigen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen.

    Das ist ja wohl der Gipfel der Unverfrorenheit: Erst unter Verstoß gegen diverse Verfahrensregeln (unterbliebene verantwortliche Vernehmung als Beschuldigter u.a.) ein Strafverfahren lostreten und dann hinterher dem Betroffenen vorhalten, er hätte gefälligst ein „Kostenminderungsgebot" zu beachten! Kostenmindernd, liebes Gericht, wäre es gewesen, das Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß zu führen und im Ergebnis dessen gar nicht erst Anklage zu erheben!

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  • Netter Versuch

    Der gegnerische Kollege rief an und fragte nach Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich einer Schadensersatzforderung meines Mandanten gegen den Gegner wegen Sachbeschädigung. Gleichzeitig war er jedoch bemüht, das Interesse seines Mandanten an einem Vergleichsschluss herunterzuspielen:

    Die drohende Verurteilung seines Mandanten zu mehreren Tausend Teuro nebst Zinsen über mehrere Jahre sei nicht so dramatisch: Wenn man sich nicht einige, würde sein Mandant eben flugs das Privatinsolvenzverfahren betreiben und so die Forderung so loswerden.

    Tolle Idee - wäre da nicht § 302 InsO, der Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausschließt.

    „Diese versteckte Vorschrift ist weiten Teilen der Bevölkerung unbekannt", wie ein anderer Kollege einmal formulierte - dem gegnerischen Kollegen offensichtlich auch. Auf entsprechenden Hinweis meinerseits war das Thema dann auch schnell vom Tisch. ;)

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  • Wenn schon, denn schon

    Aus einer polizeilichen Unfallanzeige:

    02 gibt an, dass der 01 mehrmals über den Mittelstreifen fuhr. In Höhe der Unfallstelle überholte der 02 den 01 und es kam zur seitlichen Berührung. 01 äußerte sich nach erfolgter Belehrung nicht zum Unfallhergang.

    Das dürfte eher gegen 01 sprechen. Dennoch wird natürlich wacker gegen beide Beteiligten ein Owi-Verfahren wegen Spurwechsels mit Unfall (Tb.-Nr. 107101) eröffnet. Ein Schelm, wer dabei an § 344 StGB denkt. ;)

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  • OPERA - was sonst?

    Bei PC WELT findet sich ein Bericht eines alten und neuen OPERA-Fans. Könnte fast meine Geschichte sein:

    Warum Opera mein nächster Browser ist
    Eigentlich müsste die Überschrift "Warum Opera wieder mein Browser ist" lauten, denn das war er schon einmal. Als mich der Internet Explorer 6 nervte, lockte mich Opera mit Browser-Tabs und schickem Design. Dafür habe ich selbst die Werbeeinblendungen (mittlerweile ist der Browser schon lange werbefrei) in Kauf genommen. Doch dann kam Firefox mit seinen Addons...

    Allerdings mit einem kleinen Unterschied: Seit meinem Umstieg auf OPERA vor diversen Jahren bis ich dabei geblieben - und habe den FiFo-Hype nie verstanden.

    P.S. OPERA 10.5 ist wieder der schnellste Browser, derzeit allerdings noch im Beta-Stadium und noch nicht zu 100 % stabil, zu haben u.a. hier.

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  • Hat Margot Käßmann ein Alkoholproblem?

    Laut FOCUS soll die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland immerhin eine BAK von 1,54 ‰ aufgewiesen haben, als sie - hoffentlich unter Beachtung des Richtervorbehalts (?) ;) - nach einer etwas unorthodoxen Autofahrt ein wenig Blut für öffentlich-rechtliche Untersuchungszwecke opfern musste.

    1,54 Promille - und das als Frau! Zwar ist die Landesbischöfin damit dem ach so beliebten „Idiotentest" (kurz MPU, ab 1,6 ‰ obligatorisch) wohl gerade noch entronnen - aber besser ist das auch: Denn dort wird von den Damen und Herren Psychologen immer wieder gerne die sog. „Normaltrinkerthese" vertreten, wonach ein solcher - und auch eine solche - Blutalkoholkonzentrationen von über 1,0 ‰ nicht erreicht, da er/sie spätestens bei diesem Wert aufhört.

    Es folgt dann regelmäßig das beliebte Totschlagsargument: Wer eine BAK von deutlich über 1,0 ‰ erreicht und dann auch noch Auto fährt (!), ist kein(e) „Normaltrinker(in)" mehr, sondern hat schlicht ein Alkoholproblem.

    Nicht, dass ich diese These für unbedingt richtig halte - wollte man dieser aber folgen, wäre die ranghöchste Repräsentantin der Evangelischen Kirche in Deutschland wohl schlicht ein notorischer Schluckspecht. ;) Immerhin stellte sie vor knapp einem Jahr fest, „wie sehr ein Glas Wein am Abend zur Gewohnheit werden kann."

    P.S.: Keine Häme, vielleicht eher ein Anlass, über die sog. „Normaltrinkerthese" einmal kritisch nachzudenken.

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  • Toller Tipp

    Was ich an WinDoof so liebe, sind die äußerst hilfreichen Tipps, mit denen einen das System gelegentlich beglückt:

    TollerTipp

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  • Ärmlich - die 2.

    Der gnadenlose Blogkiller hat sich nun doch als 314. Kommentator in seinem Blog eingereiht:

    Ich weiß nicht, ob ich Gesprächsangeboten von "Ballmann" nachgekommen wäre. Spielt aber auch keine Rolle, weil es solche Angebote in Form einer direkten Ansprache (per Anruf, Mail oder DM) nie gab.

    Ich glaube auch eher, er meint, ich hätte mich in meinem Blog oder seinem Blog zu seinen Beiträgen äußern sollen. Dazu war ich in der Tat nicht bereit, schon aus Zeitgründen und Antriebsschwäche.

    Soso, aber Zeitgründe und Antriebsschwäche hinderten offensichtlich nicht an dem Fax und dem Blogbeitrag, die die Lawine in’s Rollen brachten. Wenig überzeugend, Herr Kollege! Einem professionellen Verteidiger sollte da schon etwas mehr einfallen.

    Und in welcher Form auch immer es nun Diskussionsangebote gab oder auch nicht - es stehen immer mindestens zwei Varianten zur Verfügung, auf Angriffe und/oder Polemik von außen zu reagieren: Schlicht ignorieren oder den Angreifer argumentativ öffentlich plattmachen. Mit beiden hätten Sie eine gute Figur gemacht. Stattdessen ihn aber so bloßzustellen, dass er sein Blog zwingend abschalten muss - und das war vorhersehbar - ist sicherlich keinen überzeugende Alternative - und zwar völlig unabhängig davon, dass sicherlich auch Ballmann teilweise überzogen und eine Reaktion provoziert hat.

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  • Ärmlich

    Nachdem in der Blawgsphäre inzwischen wohl (fast) jeder weiß, wen der gnadenlose Blogkiller abgeschossen hat, hat selbiger sich inzwischen bemüßigt gefühlt, die Daten des Opfers durch Kürzung mehr schlecht als recht zu „anonymisieren" und bedankt sich dann artig bei dem 282. Kommentator, der ihn auf die Unzulänglichkeit dieser Aktion hinweist. Ansonsten nach wie vor kein Wort zu der Aktion. Ganz schwaches Kino! :'(

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  • Schweigen ist - schwach

    Twitter - der Marktplatz der Belanglosigkeiten, z.B. ...

    Viele Dinge lernt man am Rande. Zum Beispiel, dass es bei WordPress-Blogs einen "Wartungsmodus" gibt.

    ... könnte eine ebensolche Belanglosigkeit desselben Autors sein wie

    „Heute Abend gehe ich nicht so spät zu Bett"

    Insider wissen, dass dem nicht so ist, sondern schlichte Häme eines Herrn, der in der Blawgsphäre eine Diskussionslawine losgetreten hat, sich aber hierzu - jedenfalls in seinem Blog - offiziell nicht mehr äußert, sondern huldvoll schweigend (derzeit) 240 Kommentare zu der Thematik feiert.

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  • Geheimnisvoll ?

    Die Floskel „bleibt ein Geheimnis" scheint der absolute Favorit des gegnerischen Kollegen zu sein, er verwendet sie immerhin (mindestens) neun Mal in seinem Schriftsatz. Weder witzig noch originell, sondern allenfalls dümmlich, zumal dann, wenn z.B. wie folgt formuliert wird:

    Woraus sich Derartiges ergibt, bleibt ein Geheimnis.

    Beweis: wie vor

    Der vorstehende Beweisantritt - auf den hier Bezug genommen wird - war: „Vertragsabreden, bereits vorgelegt"

    Abgesehen davon, dass diese „bereits vorgelegten Vertragsabreden " in keiner Weise individualisierbar spezifiziert werden - diese beweisen also, dass ein Geheimnis bleibt, woraus sich Derartiges ergibt, oder wie? Sehr erhellend - oder doch geheimnisvoll - oder einfach Geschwätz? >:-[

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  • Bußgeldstelle vs. verstorbener Betroffener

    Nicht nur pietätlos, was eine Bußgeldstelle da treibt:

    Sie wendet sich im Wege der Amtshilfe an die Wohnsitzgemeinde des nach Begehung einer Verkehrs-Owi verstorbenen Betroffenen und bittet tatsächlich um Vollstreckung der Geldbuße. Die Wohnsitzgemeinde lehnt spontan ab mit einer vielleicht nicht unbedingt druckreifen, aber menschlich verständlichen Begründung.

    Die Lösung hätte sich aber auch aus § 459 c Abs. III StPO

    In den Nachlaß des Verurteilten darf die Geldstrafe nicht vollstreckt werden.

    bzw. § 101 OwiG ergeben:

    In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.

    Sollte die Bußgeldstelle diese Normen tatsächlich nicht kennen? Honi soit qui mal y pense! :-/

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  • Blogwar - das war’s denn schon

    Der andere Blogautor hat den halbanonymen einen öffentlich geoutet, dieser hat sein Blog daraufhin in den "Wartungsmodus" versetzt, faktisch aber wohl geschlossen.

    Man kann über jeden der beiden Autoren denken, was man will - in beiden Blogs fand sich sicherlich (auch) kritikwürdiges, und wer provoziert, muss mit Gegenreaktionen rechnen - aber das Ergebnis kann nicht gefallen:

    Der eine Richter, der andere Rechtsanwalt: Beide sollten Meister des Wortes, zumindest aber zu einer gepflegten - gern auch pointierten - verbalen Auseinandersetzung fähig sein. Stattdessen stänkert der eine des öfteren aus der Deckung, der andere schlägt irgendwann kurz und trocken mit der Keule zurück. Dass die Folgen dieses Gegenschlages überraschen oder nicht vorhergesehen wurden, glaube ich eher nicht.

    Ergebnis: Verlierer auf beiden Seiten und ein Richterblog - wovon es m.E. gern mehr geben dürfte - weniger. :(

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  • Blogwar - oder so was kommt von so was?

    Der eine Blog stänkert halbanonym, der andere Blog reagiert nicht, der eine stänkert weiter, der andere reagiert immer noch nicht, der eine legt noch einen drauf, der andere nennt daraufhin den Namen des einen. Der eine zensiert moderiert plötzlich die bis heute Nachmittag noch offene Kommentarfunktion seines Blogs.

    Klingt kraus? Ist es auch. Aber es gibt bestimmt eine Fortsetzung - ob sie gut wird, ist eine andere Frage. 8|

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  • And the winner is ... Opera!

    Mein Lieblingsbrowser hat die Pole Position zurückerobert, wie PC WELT berichtet. Na also! B)

    P.S. Das Schlusslicht hält mal wieder der IEx von Microschrott - aber wen wundert's wirklich? ;)

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  • Richtervorbehalt an Wochenenden und Feiertagen nur von 10 bis 12.00 Uhr?

    Wie der Kollege Burhoff berichtet, bleibt der 3. Strafsenat des OLG Hamm standfest und verlangt ausreichende personelle Ressourcen:

    Die Beachtung bzw. Auslegung strafprozessualer Regelungen durch die Strafgerichte kann nicht von der ausreichenden Gewährung von Ressourcen abhängen, sondern die Ressourcen müssen in einem Umfang zur Verfügung gestellt werden, dass den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen werden kann.

    Beim AG Mannheim schient man das nicht so kritisch zu sehen:

    Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen (nur für Eilfälle):
    im Hauptgebäude, Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14,
    im Erdgeschoss Zimmer 101, Telefon 0621/292-2302
    von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Aber da ist ja auch nicht das OLG Hamm, sondern das OLG Karlsruhe zuständig. ;)

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  • Felix Magath geht ...

    ... demnächst wohl einen Monat zu Fuß, wie die juris Nachrichten berichten. Tja, dumm gelaufen. ;)

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  • VKS 3.0 ? - Nicht beim AG Ludwigslust !

    Auch wenn die Bußgeldstelle des Landkreises Ludwigslust es anscheinend nach wie vor nicht zur Kenntnis nehmen will und stattdessen lieber stur auf selbstgestrickte „Rechtsgutachten" zweifelhafter Qualität und Urheberschaft verweist - das AG Ludwigslust stellt VKS 3.0-Verfahren nach wie vor wegen unklarer Rechtsgrundlage ein - wie jetzt mit dem Beschluss 1 Owi 997/09 vom o9.o2.2010.

    Das ist nun der dritte mir bekannte Beschluss von diese Sorte - anscheinend schon ein Textbaustein. Mal sehen, ob und ggf. wann diese Erkenntnis bei der Bußgeldstelle ankommt. ;)

    P.S. Vgl. auch die nahezu gleichlautenden Beschlüsse vom 23.10.2009 und 11.12.2009.

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  • Massen-Abmahnung ?

    Die Aktenzeichen eines wegen angeblich illegalen Filesharings abmahnenden Kollegen verleiten zu Zahlenspielen:

    2009-11-10560-40844493 - Abmahnschreiben vom o1.o7.2009
    2009-11-10560-57355859 - Abmahnschreiben vom o3.o2.2010

    Zugegeben, mir ist die Systematik der Aktenzeichen des Kollegen nicht bekannt. Die Rechnung 57355859 - 40844493 = 16.511.366 Fälle wäre sicherlich „etwas" übertrieben.

    Wenn z.B. die ersten drei Stellen der letzten Zahl ggf. den Auftraggeber kennzeichnen, verblieben immer noch 55859 - 44493 = 11.366 Fälle - wohl auch noch zu viel.

    Vielleicht sind auch nur die letzten vier Ziffern relevant, dann blieben noch 5859 - 4493 = 1.366 Fälle

    Und selbst 859 - 493 = 366 Fälle in 218 Tagen wäre so schlecht nicht, oder? Denn, einmal nur von dieser Variante ausgehend: Würden alle so freundlich auf einen pauschalen „Vergleichsbetrag" von schlappen 475.- Teuro in Anspruch genommenen dem Begehren des Kollegen nachkommen, trudelten immerhin (366 x 475 =) 173.850.- Teuro auf seinem Konto ein. Das ist natürlich unrealistisch, aber selbst bei einer Erfolgsquote von „nur" 30 % verbleiben immerhin noch 52.155.- Teuro - für Serienbriefe mit gerade vier individuellen Zeilen (ohne die Anschrift) nicht schlecht.

    Vielleicht sollte ich doch die Seite wechseln. ;)

  • Mega-Eigentor

    Wenn eine Beklagte bereits vorgerichtlich vehement bestritten hat, einen Telefonvertrag abgeschlossen zu haben, sollte man im Prozess wegen Telefongebühren u.ä. nicht unbedingt auf deren Zeugnis als Partei Bezug nehmen - es sei denn, man wolle den Prozess unbedingt verlieren. B)

    Allerdings auch interessant in diesem Zusammenhang, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung zunächst noch (vergeblich) versucht hatte, die Beklagte mit Hinweis auf eventuelle strafrechtliche Konsequenzen (u.a. §§ 263, 267 StGB ) in einen Vergleich auf die Hälfte der Forderung zu zwingen. :-/

  • Berechtigte Empörung ...

    .. zeigt heute die Blöd-Zeitung:

    Aussenminister auf Platz 2 der „unsexiesten Frauen" der Welt
    Männermagazin FHM beleidigt Guido Westerwelle!

    Ist aber auch eine Frechheit - nur Platz 2. Für Platz 1 hätte es schon reichen müssen, oder? B)

    (Gefunden bei RiAG Ballmann)

  • Selbstanzeigenberatung

    Bisher sind es nur Gerüchte und Nachrichten - und wie schon vermutet, reichen schon diese durchaus aus, auch ohne dass die böse CD - legal oder illegal - erworben wird. Die ersten Selbstanzeigen flattern den Steuerbehörden schon in’s Haus. Wer nicht weiß, wie’s geht, kann sich Hilfe holen:

    Aus aktuellem Anlass hat deshalb die Redaktion der "Praxis Steuerstrafrecht" für Steuerberater bzw. Steuerstrafverteidiger eine 7-seitige Checkliste zur Selbstanzeigenberatung bereitgestellt. Noch ist es nicht zu spät!... Unser Angebot: Testen Sie jetzt die nächsten drei Ausgaben mit 50 % Preisvorteil. Zusätzlich erhalten Sie sofort die aktuelle Checkliste zur Selbstanzeigenberatung als PDF-Download.

    Naja, bei der dann zu erwartenden Steuernachzahlung kommt es auf die paar Euro auch nicht mehr an - und die Heftchen lassen sich sogar wiederum von der Steuer absetzen. ;)

  • VKS 3.0 - AG Lulu vs. Landkreis Lulu

    Die Verkehrsanwälte veröffentlichen einen weiteren Beschluss des AG Ludwigslust vom 11.12.2009, mit dem ein Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes wiederum gem. § 47 Abs. II OwiG eingestellt wurde, da nach Ansicht des Gerichts die Rechtsgrundlage für Messungen mit dem VKS 3.0 - System derzeit unklar ist.

    Bleibt abzuwarten, wie lange es noch dauert, bis diese Erkenntnis endlich bis zu der dortigen Bußgeldstelle durchdringt, die die Rechtslage hier für völlig unproblematisch hält und derartige Verfahren nach Einspruch und Hinweis auf die Rechtsprechung des AG Ludwigslust dennoch stur weiter an das Gericht abgibt, anstatt die Verfahren selbst einzustellen.

    Der Gedanke, dass man dort den Gedanken verfolgt „wenn denn schon Einstellung, dann doch bitte erst durch das Gericht, damit dem Betroffenen jedenfalls weitere Verteidigerkosten entstehen", ist natürlich eine böswillige Unterstellung meinerseits. B)

  • Das schnelle Ende der „zentralen Bußgeldprüfstelle"

    Da hatten Kollegen mal eine richtig tolle Werbeidee, die u.a. hier und da und auch dort ein wenig kritisch beleuchtet wurde - und schwupps ist sie wieder weg:

    Forbidden
    You don't have permission to access /bussgeldpruefstelle on this server.

    Sollten die Kollegen ob ihres doch reichlich zweifelhaften Angebots und/oder dessen Echo in der Blogsphäre doch kalte Füße bekommen haben?

    Aber alles Löschen und Sperren hilft nichts, das Internet vergisst bekanntlich nichts, da beißt man auf Eisen ;) - zumal, wenn man ein Angebot denn auch noch auf anderen Seiten vorgestellt hat. Mal sehen, wie lange diese Seite noch existiert.

  • Die Steuer-CD

    Wie die Berliner MoPo berichtet, hat BuFiMi Schäuble deutschen Besitzern von Schweizer Geheimkonten zur Selbstanzeige bei den Finanzämtern geraten.

    Mal unabhängig von der lebhaften Diskussion über die rechtliche Qualifizierung des geplanten Datenhandels:

    Besitzer von „Schweizer Geheimkonten" ist sicherlich der/die eine oder andere. Einige davon dürften derzeit auch eher nicht so gut schlafen und teils auch - zur Verhinderung von Schlimmerem - dem wohlgemeinten Tipp des BuFiMi folgen, was diesem sicherlich erkleckliche Einnahmen beschert.

    Da fragt sich doch: Brauchen wird diese ominöse CD überhaupt? Reicht nicht das Gerücht, dass sie existiert, publiziert in einer knackigen Medienkampagne mit dezentem Hinweis auf Steuersündern drohende erhebliche Strafen? Die Weste bliebe sauber, der Kaufpreis von 2,5 Millionen Teuro würde auch noch erspart.

    Ist die Selbstanzeigenwelle dann abgeebbt, könnte man ggf. in zwei / drei Jahren das Gerücht nochmals frisch recyclen, die Zahl der (angeblich) gespeicherten Sünder dezent erhöhen, ... ;)

    Fragen über Fragen ...

  • Der einzigartige Service der Bußgeldstelle ?

    Kleine Freud'sche Fehlleistung?

    „Der Service der Bußgeldstelle ist neuartig und in seinem Nutzen einzigartig."

    Diese Behauptung mag mancher bezweifeln, sie ist wohl auch eher ein Formulierungsfehler von Kollegen, die eine „zentrale Bußgeldprüfstelle" in’s Leben gerufen haben.

    Ratsuchende haben die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid bundesweit über eine zentrale Stelle überprüfen zu lassen.

    Klingt ja hoch wichtig und schon fast amtlich, oder? De facto aber nicht anderes als Mandatswerbung, evtl. schon im Grenzbereich des § 43 b BRAO:

    Wir vertreten Bußgeldopfer bundesweit vor allen Gerichten.

    Aha! Anscheinend auch mal wieder ein Discountangebot:

    Verteidigung in 3 Schritten
    Schritt 1: Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen an die zentrale Bußgeldprüfstelle.
    Schritt 2: Die Anwälte der Bußgeldprüfstelle nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihren Fall. Danach klären sie die Verteidigungsstrategie.
    Schritt 3: Die Bußgeldprüfstelle leitet in Abstimmung mit Ihnen konkrete Verteidigungsmaßnahmen ein.

    Der Auftrag ist jederzeit kündbar. Bis zum zweiten Schritt entstehen lediglich Kosten von 12,00 EUR Akteneinsichtsgebühr.

    Akteneinsicht und anwaltliche Beratung über die „Verteidigungsstrategie" für nur 12.- Teuro? Ein absolutes Schnäppchen! Die 12.- Teuro müssen die Kollegen schon für die Akteneinsicht an die jeweilige Bußgeldstelle zahlen, diese aber selbst noch mit 19 % MwSt. versteuern, so dass sie allein diese Position schon mit 14,28 Teuro in Rechnung stellen müssten.

    Da wünsche ich den Kollegen doch haufenweise Aufträge, die nach dem zweiten Schritt enden. Verlust pro Fall dann (mindestens) 2,28 Teuro. ;)

    Link gefunden bei RiAG Ballmann

  • Datenhehlerei?

    Zur Zeit tobt eine muntere Diskussion um das Für und Wider des Ankaufs einer CD durch unsere (?) Regierung mit - wohl illegal beschafften - Daten von Steuersündern. Gerne wird hier auch das Schlagwort Datenhehlerei verwendet.

    Lesenswert hierzu die nüchterne Analyse des Kollegen Ulrich Ziegert in einem Interview mit FOCUS Fazit: Ein rechtswidriges Handeln ist im Fall eines Ankaufs eher nicht ersichtlich - eine andere Frage ist ein eventuelles Beweisverwertungsverbot hinsichtlich dieser Daten.

    Das wäre allerdings einen Katastrophe, für letztlich strafrechtlich nicht verwertbare Daten 2,5 Millionen Teuro gezahlt zu haben - aber Beweisverwertungsverbote haben in unserer Rechtsordnung bekanntlich Ausnahmecharakter, (leider) sogar dann, wenn Beweise unter Verbot gegen ein Beweiserhebungsverbot beschafft wurden.

  • Die Vollstreckerin droht

    Die Gerichtsvollzieherin kündigt ihren geschätzten Besuch an und erteilt einen „Wichtigen Hinweis":

    Sollte zu diesem Termin weder Sie noch eine andere erwachsene Person anwesend sein, so muss ich dieses als Durchsuchungsverweigerung ansehen. Gem. § 758 a ZPO werde ich Ihre Wohnungstür unter Hinzuziehung von Zeugen aus der Nachbarschaft oder eines Polizeibeamten durch einen Schlosser gewaltsam öffnen lassen, um Ihre Räumlichkeiten nach pfändbarer Habe zu durchsuchen.

    Der gewünschte Zweck wird erfüllt: Die Schuldnerin befürchtet eine gewaltsame Öffnung ihrer Wohnung, falls sie zu den benannten Termin nicht anwesend ist. Tatsächlich aber aller Wahrscheinlichkeit nur heiße Luft, denn: „Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden", wie bereits Abs. I Satz 1 dieser Norm lehrt. Aber wer kennt bzw. liest die schon? Verschreckte Schuldner jedenfalls eher nicht.

    Inkassobuden sind für unseriöse und/oder überzogene Drohungen bekannt, aber müssen auch Gerichtsvollzieher(innen) diesem schlechten Beispiel folgen?

    P.S. Ein Schlosser, der auch nur halbwegs sein Geld wert ist, sollte doch wohl zu einer fachgerechten + materialschonenden anstatt „gewaltsamen" Öffnung einer Wohnungstür in der Lage sein. oder? ;)

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