Schon komisch:
Erst kommt die eine Inkassobude (UGV Inkasso) und macht meiner Mandantin für eine andere Inkassobude ein „Sonderangebot" über ein Viertel einer (angeblichen) Forderung - was aber wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung nicht wirklich interessant ist.
Dann versucht es wiederum die erste Inkassobude (FKH GbR aus Heuchelheim), vertreten durch die „Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen" aus Harthausen mit einem Mahnbescheid. Nach Widerspruch hiergegen schreibt jetzt das Mahngericht:
Der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter hat am 11.o4.2011 den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
insgesamt zurückgenommen.
Das Mahnverfahren ist damit erledigt.
Das Mahnverfahren vielleicht, nicht aber die Kostenfestsetzung gegen die FKH GbR.
P.S. Heuchelheim, Harthausen, schon witzig. Dass ein Rechtsanwalt Wehnert in Harthausen im RA-Register nicht aufzufinden ist, sei nur am Rande erwähnt. Tatsächlich handelt es sich hier im den RA Michael Wehnert aus Mannheim mit der merkwürdigen Kanzleiadresse „N 2 9". Dieser wiederum hat offensichtlich (nur einen) Kollegen namens Christian von Loefen, der laut RA-Register unter dem (korrekten) Singular „Wehnert und Kollege" in Harthausen residiert.


Kommentar schreiben
Subkommentare ausblenden