Eine Firma namens Nobella AG (angeblich „schon heute die Nr. 26 auf der Hitliste der unabhängigen Finanzdienstleister in Deutschland") hatte meiner Mandantin eine der beliebten (?) Nettopolicen der Atlanticlux nebst entsprechender Vermittlungsgebührenvereinbarung untergejubelt vermittelt. Dieser Firma hatte ich mitgeteilt, dass (und warum) mit weiteren Zahlungen meiner Mandantin nicht zu rechnen ist sowie bereits geleistete Beträge zurückgefordert.

Das veranlasst den Herrn Roland Voßkühler - seines Zeichens immerhin der „halbe" Vorstand - mir höchstselbst einige Zeilen zu schreiben (schreiben zu lassen):

Mit Schreiben vom o5.o9.2011 setzen Sie uns darüber in Kenntnis, dass Sie eine neue Einnahmequelle, die Vertretung Ihrer Mandantin xyz, erschlossen haben.

Sieh an, man beliebt zu scherzen? Aber nur kurz. Im Übrigen ist der Herr mit meinen Ausführungen natürlich gar nicht einverstanden, droht mit Beschreitung des Rechtswegs und wird massiv:

Darüber hinaus weisen wir Ihre Zahlungsverlangen als unbegründet zurück. Vielmehr haben Sie Ihre Mandantin zu veranlassen, gefälligst die Zahlungsverpflichtungen, resultierend aus der Vermittlungsgebührenvereinbarung, zu erfüllen.

So so, ich habe? Und meine Mandantin hat sogar „gefälligst"? Interessant dann aber der nachfolgende Satz:

Die Angelegenheit betrachten wir als erledigt

Tja - was denn nun? ;)

Update 401 Tage später (16.10.2012): Immerhin ist jetzt seit 401 Tagen Ruhe - also doch erledigt?

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