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Archiv der Einträge: Juni, 2012
  • Die 85 sind voll - und die 100 schaffen wir auch noch !

    Nein - nicht mein Alter! ;) Heute trudelte der 85. Fall zu der beliebten Thematik Nettopolicen und Vergütungs bzw. Vermittlungsgebührenvereinbarungen hier ein. Mal wieder die übliche Textbausteinwüste und keineswegs schlüssig - jedenfalls nicht für den unbefangenen Leser.

    Die Statistik (und die aktuelle BGH-Rechtsprechung) spricht für gute Erfolgsaussichten - aber nur weiter so, Herr „Kollege"!

    P.S. Dies ist übrigens der 100. Beitrag zum Thema Atlanticlux - und Wasser auf die Mühen der „Kollegen", die behaupteten, Berichterstattung zu diesem Thema sei der Schwerpunkt dieses Blogs. Das ist bei (derzeit) insgesamt 2.576 Beiträgen natürlich Unfug, 100 sind gerade 3,88 % von 2.576!. ;)

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  • Handyanruf im Auto? Klingeln lassen!

    Ein neues Highlight in der Reihe „unverständliche Handy-Entscheidungen" hat laut Heise (mal wieder) das OLG Köln mit Beschluss III-1 RBs 39/12 vom o9.o2.2012 produziert:

    Demnach soll schon jemand, der am Steuer eines Autos sitzt und während der Fahrt einen Handyanruf "wegdrückt", genauso mit einer Geldbuße rechnen wie Fahrer, die unterwegs mit dem Handy am Ohr erwischt werden.

    Die Norm (§ 23 Abs. 1 a StVO) fällt sicherlich unter das Motto: „Gut gedacht, schlecht gemacht" - derartige Urteile sind allerdings kaum noch nachvollziehbar!

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  • ALLRECHT - Alles schlecht ?!

    Die Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen zur Einholung einer Kostendeckungszusage wird von vielen Anwaltskanzleien als kostenloser Service erbracht. Generell auch kein Problem - i.d.R. ist die Sache mit einem kurzen Schreiben erledigt. Nicht so bei der Allrecht-Rechtsschutzversicherung. Der Umfang der von dort produzierten sinnfreien Korrespondenz übersteigt den üblichen Rahmen doch deutlich. Ob ich dem Mandanten mal ein (eigenes) freundliches Schreiben an die BaFin empfehle?

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  • Doch nicht so schön in der Schweiz ?!

    Wie schon berichtet, beneide ich die Schweiz um ihren „Anti-Schwafel-Paragraphen" in deren ZPO. Die dortige StPO scheit allerdings stark verbesserungswürdig. Ein Schweizer Kollege berichtet:

    Eine Strafverteidigerin ... ist amtliche Anwältin für einen groben Jungen, der in U-Haft sitzt. Sie wird vom Staatsanwalt informiert, dass am nächsten Morgen eine Haussuchung beim Angeschuldigten geplant sei. Sie informiert telefonisch die Lebenspartnerin des Angeschuldigten. Diese Telefon ist, StPO-konform, angezapft. Ihr Gespräch landet also beim StA, als Zufallsfund.

    Das Telefon einer Strafverteidigerin „StPO-konform, angezapft" ??? Liebe Eidgenossen, das geht aber gar nicht! >:-[

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  • Der Anti-Schwafel-Paragraph

    Der Züricher Kollege Martin Steiger berichtet über den Umgang der schweizer Justiz mit schwafelnden Kollegen. Die zentrale Norm ist Art. 132 Abs. II der schweizerischen ZPO:

    Art. 132 Mangelhafte, querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben

    1. Mängel wie fehlende Unterschrift und fehlende Vollmacht sind innert einer gerichtlichen Nachfrist zu verbessern. Andernfalls gilt die Eingabe als nicht erfolgt.

    2. Gleiches gilt für unleserliche, ungebührliche, unverständliche oder weitschweifige Eingaben.

    3. Querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben werden ohne Weiteres zurückgeschickt.

    Ein Beispiel:

    (Bundesgerichtsurteil 4A_293/2011 vom 23. August 2011)
    «[…] So übt die Beschwerdeführerin verschiedentlich weitschweifige und teilweise nur schwer nachvollziehbare Kritik am vorinstanzlichen Entscheid, ohne überhaupt oder auch nur in verständlicher Weise darzulegen, worin in den angesprochenen Punkten des Entscheids eine Bundesrechtsverletzung bestehen soll. […]»

    Dieses Verdikt würde auf Berufungen eines ganz bestimmten Kollegen in ganz bestimmten Fällen jeweils zwanglos passen. ;)

    Warum gibt es eine solche Norm nicht in der deutschen ZPO ???

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  • Hallo Atlanticlux-Anwälte ...

    ... die Sie nach eigenem Bekunden dieses Blog regelmäßig besuchen - aber auch andere Interessierte:

    Wie jüngst schon vor dem AG Gießen und dem AG Münsingen ist jetzt wieder eine Vermittlerin von Nettopolicen der Atlanticlux nebst Vermittlungsgebührenvereinbarungen mit dem Versuch gescheitert, ihre angeblichen Zahlungsansprüche aus solchen Vereinbarungen durchzuklagen. Dieses Mal traf es am 20. Juni 2012 die rima AG, die vor dem LG Ulm in zwei Fällen auch in zweiter Instanz unterlag.

    Es bleibt spannend, 16 weitere Fälle vor Amts- und Landgerichten und einer vor dem BGH sind in nächster Zeit terminiert. ;)

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  • Kachelmann - die 2.

    Nun holt der Wetterfrosch zum Gegenschlag aus, wie u.a. der STERN berichtet:

    Wettermoderator Jörg Kachelmann hat nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung vor gut einem Jahr nun seine Ex-Freundin auf Schadenersatz verklagt. Beim Landgericht Frankfurt am Main sei eine Schadenersatzklage eingereicht worden, bestätigte ein Gerichtssprecher einen entsprechenden Bericht der Illustrierten "Bunte". Kachelmann verlangt demnach 13.352,69 Euro und begründet dies mit den Kosten für Gutachten in dem Prozess gegen ihn. Über die Klage soll dem Gerichtssprecher zufolge am 31. Oktober verhandelt werden.

    Ob Chefemanze Alice das Volk auch wieder mit ihrer Stimmungsmache Information über das Geschehen beglückt?

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  • Pflichtverteidiger im Gerichtssaal verhaftet

    So schnell ändern sich die Rollen: Erst Pflichtverteidiger, dann Beschuldigter. Die WELT berichtet:

    Mitten in der Gerichtsverhandlung bei einem Steuerstrafprozess in Münster ist der Pflichtverteidiger des Angeklagten am Dienstag festgenommen worden. Der Rechtsanwalt soll einem Zeugen nach dem letzten Verhandlungstag 50.000 Euro für eine Falschaussage angeboten haben.

    Der Zeuge hatte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft gewandt. "Es besteht der dringende Tatverdacht der versuchten Anstiftung zur Falschaussage", sagte Oberstaatsanwalt Rainer Neuschmelting. Die Verhandlung lief bereits, als sich der Anklagevertreter plötzlich an den Rechtsanwalt wandte und sagte: "Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte Ihre Robe aus." Außerdem musste der Anwalt sein Mobiltelefon abgeben.

    Ob was dran ist, oder nicht - ziemlich peinlich, diese Aktion. Und ob die publikumswirksame Festnahme im Gerichtssaal in coram publico wirklich erforderlich war, mag man immerhin in Frage stellen.

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  • Tempo 30 - Gerade noch die Kurve gekriegt?

    Die WELT berichtet:

    Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sören Bartol, hatte in der "Welt am Sonntag" gefordert, in der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 als neue zulässige Höchstgeschwindigkeit in Städten festzuschreiben und Hauptverkehrsachsen mit Tempo-50-Schildern als Ausnahmen zu kennzeichnen.

    Und schon rudert man munter zurück:

    Die SPD-Spitze hat Forderungen nach einem Tempolimit von 30 Stundenkilometern in Innenstädten eine Absage erteilt. SPD-Chef Sigmar Gabriel und der Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier machten deutlich, dass dies Sache der Kommunen sei.

    Besser ist das wohl - nicht nur dann, wenn man Wahlen gewinnen will und die wohl ganz überwiegende Mehrheit der Bürger von derartigem Unfug nichts hält. ;)

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  • Excalibur Tatarelis & Partner KG - die nächste Schlappe

    Wie schon am 12. Juni 2012 vor dem AG Gießen ist eine der führenden Vermittlerinnen der Nettopolicen der Atlanticlux nebst Vergütungsvereinbarungen am 14. Juni 2012 auch vor dem AG Münsingen mit dem Versuch gescheitert, ihre angeblichen Zahlungsansprüche aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung durchzuklagen. Dank an den Kollegen Dr. Völker für die gute Zusammenarbeit.

    So weit her ist es mit den „berechtigten Ansprüchen (höchstrichterlich durch den BGH bestätigt)" also ersichtlich nicht - nicht wahr, Herr Tatarelis? Und das, wo mit diesen unseligen Verträgen doch ohnehin kaum etwas zu verdienen ist. ;)

    Auch den Atlanticlux-Anwälten, die nach eigenen Angaben regelmäßig dieses Blog lesen, werden wohl mal wieder die Ohren klingen. ;)

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  • Bild kommt - Na und?

    Seit Monaten ist nun die drohende bevorstehende Gratis-Verteilaktion zu 60. Geburtstag der Blöd-Zeitung am 23.o6.2011 Thema in diversen Medien und Blogs, so z.B. beim Kollegen Schwartmann und jetzt bei den Kollegen Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (und im BildBlog sowieso).

    Sorry, aber wozu dieser immense argumentative Aufwand? In jedem gut sortierten Haushalt sollte es doch inzwischen eine Altpapierkiste o.ä. geben. Deckel auf, Bild rein, Deckel zu - und fertig (von anderen Verwendungsmöglichkeiten für Altpapier einmal abgesehen). ;)

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  • Wetten, dass nicht?

    Unsere Stadt schickte einem Bürger am o4.12.2008 eine Rechnung, verbunden mit einer freundlichen Drohung:

    Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Hansestadt Wismar am 22. Januar 2009 einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht Wismar stellt, sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Alle hieraus resultierenden Kosten werden zu Ihren Lasten gehen.

    So, so, werden Sie? Dass für den Mahnbescheid nicht das AG Wismar, sondern das gemeinsame Mahngericht der Länder HH und M-V in Hamburg zuständig ist, hat man zwar noch gemerkt. Dumm aber, dass man nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid völlig untätig geblieben ist. So werden nach Durchführung des streitigen Verfahrens unter Hinweis auf die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung „alle hieraus resultierenden Kosten" wohl eher nicht zu Lasten des Mandanten gehen. ;)

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  • Schaden reguliert, geschädigtes Fahrzeug registriert

    Der Motorradunfall eines Mandanten endete mit einem Totalschaden Dieser ist seit längerer Zeit reguliert, nun teilt mir die gegnerische Versicherung mit:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    wie viele andere Versicherer auch nutzen wir ein Hinweis- und Informationssystem (HIS). Das System betreibt die Firma informa insurance risk+fraud prevention GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Hier werden Fahrzeugdaten wie Kennzeichen, Fahrgestellnummer und Schadenart von beschädigten Fahrzeugen gesammelt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir auch Informationen zum Fahrzeug von - Mandant - weitergeben. Das ist bei dieser Art und Höhe des Schadens so üblich.

    Versicherer gleichen die Angaben ab, wenn später zu dem Fahrzeug ein neuer Versicherungsantrag gestellt oder ein weiterer Schadenfall gemeldet wird. Damit können wir in Schadenfällen den Sachverhalt aufklären und schützen die Versicherungskunden und auch uns vor unberechtigten Ansprüchen.

    Natürlich nehmen wir den Schutz von Daten sehr ernst und handeln ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

    Weitere Informationen zu HIS finden Sie unter www.informa-irfp.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    Generali Versicherung AG

    Naja, ob das wirklich generell „bei dieser Art und Höhe des Schadens so üblich" ist, mag dahingestellt bleiben. Immerhin ein Beleg dafür, was die Versicherer so alles speichern.

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  • Unfallzeugen suchen / finden

    Im sog. „Verkehrsrechtverzeichnis" kann man Unfallzeugen suchen oder sich als ein solcher zur Verfügung stellen. Klingt jedenfalls nicht schlecht.

    Betreiber ist die VRVZ GmbH, c/o Lazar Vesin, Kantstraße 38, 22089 Hamburg. Das dieser Herr auch Rechtsanwalt ist, muss ja nicht bedeuten, dass er auf diese Weise (auch) Mandate generieren möchte. ;)

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  • Facebook in USA auf absteigendem Ast

    ... berichtet u.a. viva.tv:

    Laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur Reuters messen US-Amerikaner dem sozialen Netzwerk weit Laut einer Umfrage der weniger Bedeutung zu als noch vor einem halben Jahr. Das ist ein rasanter Abstieg, denn immerhin jeder dritte Befragte verbringt nun weniger Zeit auf Facebook. Die Begründung müsste Mark E. Zuckerberg wirklich schmerzen: "langweilig, nicht relevant und unnütz", sagen die verlorenen Fans. ...

    In Deutschland hat dieser Trend noch nicht eingesetzt, hier sind die User noch richtig happy mit Facebook, die Nutzerzahlen steigen, und die Verweildauer auch.

    Naja, bliebt die Hoffnung, dass diese wirklich naheliegende Erkenntnis irgendwann auch hier ankommt. ;)

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  • Wer geklaute Ware nach Aufdeckung bezahlt, beging keinen Diebstahl

    Unsinn? Nicht nach der Logik eines Ministers dieser unserer (?) ChaoKoalition: Wie u.a. bei GMX nachzulesen ist, hat Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) eine recht einfache Sicht der Dinge:

    Niebel räumte am Wochenende erneut einen Fehler ein. Mit seinem Antrag auf nachträgliche Verzollung des Teppichs sei die Affäre aber "dann auch wirklich erledigt", sagte er der "Bild am Sonntag".

    So, so, erledigt. Man wird sehen, wer oder was „erledigt" ist.

    Wenn jemand so dreist auch noch den Bundesnachrichtendienst bzw. sogar dessen Chef persönlich als Helfershelfer beim Schmuggeln engagiert, sollte er schuldbewusst den Schnabel halten und zurücktreten. Aber gutes Krisenmanagement war ja noch nie eine Spezialität unserer Damen und Herren Politiker. Da muss die Chefin es wohl richten.

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  • Alter Wein in neuen Schläuchen - TAFKAG?

    Wie bei Spiegel.de nachzulesen ist, wird die berühmt-berüchtigte GEZ umbenannt: Sie soll "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen, abgekürzt ARDZDFDRB. Spiegel dazu:

    Ginge auch etwas flotter. ... Wie wäre es mit einer Anleihe bei der Popkultur? Zum Beispiel: The Anstalt formerly known as GEZ - kurz TAFKAG.

    Das geht natürlich gar nicht! Wenn schon, dann bitte auf Deutsch: Die Anstalt früher bekannt als GEZ - kurz DAFBAG.

    Die sprachlich korrekte Umsetzung müsste natürlich „Die früher als GEZ bekannte Anstalt" lauten - kurz DFAGBA. Aber das spricht sich nun wirklich schlecht. ;)

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  • Ganz dumme Konstellation

    Eine Versicherung, die in einer Unfallsache einen Fall nicht durchschaut, ein Richter, der einen Fall schnell und bequem loswerden will und ein Beklagtenvertreter, der ebenso jung wie offensichtlich unerfahren meint, jedes Detail des Klägervortrags bestreiten zu müssen - das kann nicht gutgehen:

    Der Kläger verklagt nicht - wie üblich - den Unfallgegner, sondern nur dessen Versicherung und benennt den Unfallgegner als Zeugen - schon da müssten bei jedem kundigen Sachbearbeiter die Alarmglocken schrillen. Nicht aber bei dieser Versicherung - die lässt sich munter verklagen.

    Der Richter findet die permanente Bestreiterei des Beklagtenvertreters anscheinend gut - und weist die Klage wegen angeblicher Unschlüssigkeit ab. Das fand Landgericht aber nun gar nicht angebracht, hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück.

    Wieder beim Amtsgericht, meinte der Beklagtenvertreter nun, Differenzen zwischen dem Sachverständigengutachten und der - angeblich - überhöhten Reparaturrechnung entdeckt zu haben. Der Vortrag des Klägervertreters, wonach diese Differenzen tatsächlich gar nicht bestehen, schien das Gericht nicht zu überzeugen. Es ordnete ein ziemlich kostenintensives Sachverständigengutachten an. Das kam dann allerdings zu dem (vorhersehbaren) Ergebnis: Die Reparaturrechnung ist korrekt und entspricht auch dem Sachverständigengutachten.

    Ergebnis: Der Klage wurde schließlich - drei Jahre (!) nach Klagerhebung - vollumfänglich stattgegeben, die Kosten der gesamten Veranstaltung trägt die Beklagte: ca. 3.350.- €. Angesichts eines Streitwert von (nur) 1.431,72 € geradezu ein Schnäppchen, oder? Dass diese durchaus vermeidbar gewesen wären, steht auf einem anderen Blatt. ;)

    P.S. Der Mandant freut sich jedenfalls über die Zinsen (derzeit 5,12 %), die er bei seiner Bank nie erhalten hätte. ;)

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  • Wirklich clever, Herr Kollege!

    Bekanntlich ist die Kostenrechtsprechung in Bezug auf Reisekosten nicht am Gerichtsort ansässiger Anwälte ziemlich restriktiv. Wie u.a. bei Haufe nachzulesen ist, lässt sich dieses Problem zumindest als Klägervertreter umgehen:

    Ein Rechtsanwalt aus Leipzig hatte sich einen Anspruch abtreten lassen und war daraus im eigenen Namen gegen eine andere Partei nach zwei Verhandlungsterminen vor dem Landgericht München erfolgreich vorgegangen. Dafür war der Anwalt jeweils von Leipzig angereist. Die Gegenseite erstattete dem Anwalt seine gesetzliche Vergütung in Höhe von rund 400 Euro. Außerdem setzte die Rechtspflegerin zu Gunsten des Anwalts Reisekosten in Höhe von 734,24 Euro fest.

    Dagegen protestierte der Beklagte. Erstens hätte der Leipziger Anwalt einen Kollegen in München zwecks Vertretung in den Terminen beauftragen können. Und zweitens sei nicht einzusehen, dass die Anwaltsgebühren niedriger seien als die verursachten Reisekosten.

    Das OLG München gab mit Beschluss 11 W 627/12 vom 24.o4.2012 dem reiselustigen Kollegen Recht (s. auch bei der RAK München):

    Ein Rechtsanwalt, der sich als Naturalpartei in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, hat in aller Regel einen Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

    Auf Beklagtenseite funktioniert das natürlich nicht - aber vielleicht lässt sich ja eine Widerklage konstruieren. ... ;)

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  • Atlanticlux-Vermittler zweitinstanzlich gescheitert

    Die Superior Vertriebsmanagement GmbH (jetzt MSD) ist eine der großen unter den Vermittlern der Atlanticlux-Nettopolicen nebst Vermittlungsgebührenvereinbarungen. Nachdem das AG Burgwedel ihrer Klage auf Zahlung von Vermittlungsgebühren noch stattgegeben hatte, verlief die hiergegen eingelegte Berufung erfolgreich:

    Das LG Hannover hob am 28.o3.2012 das Urteil auf und wies die Klage kostenpflichtig ab. Das Gericht beschied die Klägerin kurz und knapp, der Beklagte habe die Vermittlungsgebührenvereinbarung wirksam widerrufen und auch ein Anspruch auf Wertersatz stehe ihr nicht zu.

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  • Ist unser Justizapparat ein Sieb?

    Bis jetzt hatte ich ja die Angabe der SVZ für übertrieben gehalten, wonach ein für Montag angekündigter Haftprüfungstermin auf Bitten des Anwalts des in U-Haft sitzenden Radiomoderators Marcus J. wegen befürchteten zu großen medialen Interesses verschoben wurde.

    Wie sich jetzt zeigt, war die Meldung unvollständig. Die SVZ heute:

    Ein Haftprüfungstermin, der vom Ermittlungsrichter für gestern angesetzt worden war, fand nicht statt. "Nachdem der Termin in der Öffentlichkeit bekannt geworden war, haben wir um eine Verlegung auf einen anderen Tag gebeten."

    Erst eine medienwirksame Verhaftung nebst Dokumentation derselben auf YouTube, jetzt wird der Haftprüfungstermin ausgeplaudert. Wo sind wir eigentlich ???

    Vielleicht wird der wohlbekannte Kollege Schwenn zu gegebener Zeit ein paar passende Worte finden. :-/

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  • E.ON: Echt Ohne Niveau

    Über eigenartige Vabanquespiele unseres örtlichen Stromversorgers E.ON edis AG hatte ich schon berichtet. Dieser zeigt sich jetzt auch nachdrücklich als ganz schlechter Verlierer:

    Die Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der Stromversorgung hatte ich am Sonnabend per Telefax vorab übersandt mit der Aufforderung, mir spätestens bis Montag, 10.00 Uhr schriftlich zu bestätigen, den Anschluss unverzüglich noch am selben Tage wieder herzustellen.

    Auch hierauf erfolgte keine (!) Reaktion. Man sitzt die Sache also wirklich aus und wartet die förmliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ab. Mal sehen, ob auch noch ein Vollstreckungsantrag erforderlich wird. Wundern täte mich bei diesen Leuten gar nichts mehr.

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  • Marcus J. - die 2.

    Der Fall Marcus J. und seine medienwirksame Verhaftung wurden ja wirklich munter diskutiert - auch beim Kollegen Vetter. War er’s, war er’s nicht, traut man es ihm zu oder nicht, war da nicht schon einmal etwas etc. pp. So verständlich solche Spekulationen auch sein mögen, die „Wahrheit" wird man allenfalls später erfahren - vielleicht auch nie. So oder so bleiben Fragen:

    Die letzte Tat soll sich 2006 ereignet haben. Wie bitte will man sechs (!) Jahre später eine so dringende Wiederholungsgefahr begründen, dass man deshalb (!) einen Haftbefehl erlässt und sofort vollstreckt?

    Und insbesondere: Wie kann es angehen, dass die bevorstehende Verhaftung so durchsickert, dass sofort Medien zur Stelle sind und das ganze Spektakel auch noch live und in Farbe bei YouTube besichtigt werden kann?

    Egal wie die Sache ausgeht: Wetten, dass die offensichtlich im Justizapparat ansässigen „Whistleblower" für ihre unangebrachte Geschwätzigkeit keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben? Oder durften die das vielleicht sogar? Hm, da gibt es doch noch die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, kurz RiStBV:

    Einführung
    Die Richtlinien sind vornehmlich für den Staatsanwalt bestimmt. Einige Hinweise wenden sich aber auch an den Richter. ... Die Richtlinien können wegen der Mannigfaltigkeit des Lebens nur Anleitung für den Regelfall geben. Der Staatsanwalt hat daher in jeder Strafsache selbständig und verantwortungsbewusst zu prüfen, welche Maßnahmen geboten sind. Er kann wegen der Besonderheit des Einzelfalles von den Richtlinien abweichen.

    Nicht wirklich präzise, oder? Und Polizeibeamte sind hier gar nicht angesprochen. Aber immerhin haben wir da noch die Nr. 23:

    Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk
    (1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. ...

    Naja, Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren, Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten ... Man beachte allerdings eine Feinheit: Der Passus „eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden" bezieht sich ersichtlich nur auf den „Verletzten", nicht aber auf Beschuldigte oder andere Beteiligte - sonst hieße es „dieser Personen".

    Nach einer aktuellen Meldung der SVZ ist der für heute angekündigte Haftprüfungstermin auf Bitten des Anwalts des in U-Haft sitzenden Radiomoderators verschoben worden. Er befürchtete ein zu großes mediales Interesse ähnlich wie bei der Verhaftung.

    Naja, das dürfte nun doch übertrieben sein. Haftprüfungstermine sind grundsätzlich nicht öffentlich und es sollte doch wohl auch und gerade angesichts des vorherigen Spektakels möglich sein, den Termin ohne Medienbeteiligung durchzuführen.

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  • Atlanticlux-Vermittler - von Jägern zu Gejagten

    Durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung wurde die Luft für Vertreiber von Nettopolicen der Atlanticlux nebst Vermittlungsgebührenvereinbarungen deutlich dünner - das ermutigt geradezu zu einem Rollenwechsel. ;)

    Zwei Widerklagen sind gerade raus. ...

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  • Wie frech ist das denn?

    Neulich hatte ich Gelegenheit, die Vernehmungsmethoden unserer Herrn in modischem Schwarz selbst kennen zu lernen. Es erschienen zwei Polizeibeamte (POB ) hier in der Kanzlei. Es fand dann (sinngemäß) folgendes spannende „Verhör" statt:

    POB: „Sind Sie der Halter des PKW HWI - JM .."
    jm: „Ja."
    POB: „Sind Sie heute Morgen gegen o9.00 Uhr auf der Strecke Poel - Wismar gefahren?"
    jm: „Warum wollen Sie das wissen?"
    POB: „Sind Sie dort gefahren?"
    jm: „Was soll das werden - ein Verhör, eine der beliebten „informatorischen Befragungen" oder was? Vielleicht sagen Sie mir erst einmal, worum es geht."
    POB: Haben Sie einen Führerschein?"
    jm: „Ja, sogar mehrere"
    POB: „Darf ich den mal sehen?"
    jm: Selbstverständlich."

    In diesem Sinne ging es dann kurz weiter, alsdann verließen die beiden POB unverrichteterdinge die Kanzlei. Was man mir ggf. vorwirft, weiß ich bis heute nicht, eine Belehrung über das Schweigerecht eines Beschuldigten ist (natürlich?) auch nicht erfolgt. Offensichtlich steckt aber wohl eine der beliebten „Kennzeichenanzeigen" dahinter. Bin mal gespannt, ob und ggf. was da noch etwas kommt. ;)

    Liebe Herren POB, der § 136 Abs. I StPO sollte nicht nur zum Grundwissen jedes Polizeibeamten gehören, sondern auch befolgt werden! Schon manche Mandanten haben sich in einer ähnlichen Situation um Kopf und Kragen geredet, insbesondere dann, wenn ihnen nicht klar war, dass sie als Beschuldigte gehört wurden. Also nochmals der Appell: Klappe halten!

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  • E.ON: Echt OberNervig - oder wie dumm kann man sein?

    Eine Kundin des örtlichen Stromversorgers E.ON edis AG hat nicht unerhebliche Stromschulden. Es meldet sich ein neuer Mieter des Hauses als neuer Kunde. E.ON edis sagt zunächst zu, ihn zu beliefern. Dann aber kappt man die Leitung, weil die Altkundin ja noch Schulden hat. Der Neukunde steht ohne Strom da, der Inhalt der wohlgefüllten Kühltruhe droht zu vergammeln. Nach zahlreichen Telefonaten mit dem Stromlieferer wurde er gestern hier vorstellig.

    Es folgt ein längeres Telefonat mit E.ON. Der dortige Sachbearbeiter ist durchaus nett, die Androhung einer einstweiligen Verfügung beeindruckt ihn aber nicht. Im Hauptsacheverfahren habe man da ggf. noch eine Trumpfkarte und auf höherer Ebene - nach Rücksprache mit dem Hausanwalt - entschieden, es darauf ankommen zu lassen. Also die Einstweilige Vergnügung beantragt und ... es kam, was durchaus vorhersehbar war: Selbige wurde heute morgen erlassen. E.ON edis muss die Stromversorgung wieder herstellen.

    Wieder ein Telefonat mit dem netten Sachbearbeiter: Ob man denn nun zur Vermeidung weiterer Schäden unverzüglich wieder anschalten wolle, oder wirklich auf eine förmliche Zustellung Wert lege? Ja, man möchte die Verfügung gerne offiziell zugestellt haben. Das wird allerdings dummerweise erst Montag Morgen möglich sein. Bis dahin ist u.a. der Inhalt der Tiefkühltruhe endgültig im Eimer.

    Selbst wenn die Einstweilige Verfügung im Hauptsacheverfahren nicht aufrecht erhalten bleiben sollte (was m.E. eher unwahrscheinlich ist) - bis dahin hat der Mandant ohnehin einen anderen Stromlieferanten. Und dann wäre da noch das Thema Kosten und Schadensersatz.

    Kundenfreundlichkeit sieht anders aus, (wirtschaftliche) Intelligenz auch.

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