Eine Versicherung, die in einer Unfallsache einen Fall nicht durchschaut, ein Richter, der einen Fall schnell und bequem loswerden will und ein Beklagtenvertreter, der ebenso jung wie offensichtlich unerfahren meint, jedes Detail des Klägervortrags bestreiten zu müssen - das kann nicht gutgehen:

Der Kläger verklagt nicht - wie üblich - den Unfallgegner, sondern nur dessen Versicherung und benennt den Unfallgegner als Zeugen - schon da müssten bei jedem kundigen Sachbearbeiter die Alarmglocken schrillen. Nicht aber bei dieser Versicherung - die lässt sich munter verklagen.

Der Richter findet die permanente Bestreiterei des Beklagtenvertreters anscheinend gut - und weist die Klage wegen angeblicher Unschlüssigkeit ab. Das fand Landgericht aber nun gar nicht angebracht, hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück.

Wieder beim Amtsgericht, meinte der Beklagtenvertreter nun, Differenzen zwischen dem Sachverständigengutachten und der - angeblich - überhöhten Reparaturrechnung entdeckt zu haben. Der Vortrag des Klägervertreters, wonach diese Differenzen tatsächlich gar nicht bestehen, schien das Gericht nicht zu überzeugen. Es ordnete ein ziemlich kostenintensives Sachverständigengutachten an. Das kam dann allerdings zu dem (vorhersehbaren) Ergebnis: Die Reparaturrechnung ist korrekt und entspricht auch dem Sachverständigengutachten.

Ergebnis: Der Klage wurde schließlich - drei Jahre (!) nach Klagerhebung - vollumfänglich stattgegeben, die Kosten der gesamten Veranstaltung trägt die Beklagte: ca. 3.350.- €. Angesichts eines Streitwert von (nur) 1.431,72 € geradezu ein Schnäppchen, oder? Dass diese durchaus vermeidbar gewesen wären, steht auf einem anderen Blatt. ;)

P.S. Der Mandant freut sich jedenfalls über die Zinsen (derzeit 5,12 %), die er bei seiner Bank nie erhalten hätte. ;)

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