Unsere Stadt schickte einem Bürger am o4.12.2008 eine Rechnung, verbunden mit einer freundlichen Drohung:
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Hansestadt Wismar am 22. Januar 2009 einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht Wismar stellt, sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Alle hieraus resultierenden Kosten werden zu Ihren Lasten gehen.
So, so, werden Sie? Dass für den Mahnbescheid nicht das AG Wismar, sondern das gemeinsame Mahngericht der Länder HH und M-V in Hamburg zuständig ist, hat man zwar noch gemerkt. Dumm aber, dass man nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid völlig untätig geblieben ist. So werden nach Durchführung des streitigen Verfahrens unter Hinweis auf die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung „alle hieraus resultierenden Kosten" wohl eher nicht zu Lasten des Mandanten gehen.


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