Wie schon berichtet, beneide ich die Schweiz um ihren „Anti-Schwafel-Paragraphen" in deren ZPO. Die dortige StPO scheit allerdings stark verbesserungswürdig. Ein Schweizer Kollege berichtet:
Eine Strafverteidigerin ... ist amtliche Anwältin für einen groben Jungen, der in U-Haft sitzt. Sie wird vom Staatsanwalt informiert, dass am nächsten Morgen eine Haussuchung beim Angeschuldigten geplant sei. Sie informiert telefonisch die Lebenspartnerin des Angeschuldigten. Diese Telefon ist, StPO-konform, angezapft. Ihr Gespräch landet also beim StA, als Zufallsfund.
Das Telefon einer Strafverteidigerin „StPO-konform, angezapft" ??? Liebe Eidgenossen, das geht aber gar nicht! ![]()



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