Ein neues Highlight in der Reihe „unverständliche Handy-Entscheidungen" hat laut Heise (mal wieder) das OLG Köln mit Beschluss III-1 RBs 39/12 vom o9.o2.2012 produziert:

Demnach soll schon jemand, der am Steuer eines Autos sitzt und während der Fahrt einen Handyanruf "wegdrückt", genauso mit einer Geldbuße rechnen wie Fahrer, die unterwegs mit dem Handy am Ohr erwischt werden.

Die Norm (§ 23 Abs. 1 a StVO) fällt sicherlich unter das Motto: „Gut gedacht, schlecht gemacht" - derartige Urteile sind allerdings kaum noch nachvollziehbar!

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