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Archiv der Einträge: Juli, 2012
  • Amtsgericht Guttenberg

    Gibt es nicht? Stimmt - aber ein Amtsgericht, das frei nach dem Herrn von und zu ein BGH-Urteil ohne Quellenangabe plagiiert. Es führt in seiner Urteilsbegründung u.a. aus:

    Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV ... ist der Klägerin verwehrt, weil sie - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - gegenüber dem Beklagten kein Formular verwendet hat, das diesem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung in jeder Hinsicht vollständig entspricht.

    Wäre fast nicht aufgefallen, nur die Passage „entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts" war verräterisch - und auch einige weitere Passagen, wo die Beklagte plötzlich zu dem Beklagten mutierte. ;)

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  • Marcus J. bleibt in U-Haft

    Die NNN berichten:

    Radiomoderator Marcus Japke wird voraussichtlich bis zum möglichen Prozess gegen ihn im Gefängnis Waldeck bleiben. "Wir werden keine Haftbeschwerde mehr einreichen", kündigte sein Anwalt Norbert Wendorff gestern gegenüber unserer Zeitung an. Der Verteidiger sagte, er sei dennoch nach wie vor von der Unschuld seines Mandanten überzeugt: "In der Hauptverhandlung werden wir die Beweise dafür auf den Tisch legen." Der Rostocker Anwalt bezeichnete die Vorwürfe gegen Japke als Ergebnis einer Intrige. Die Rostocker Staatsanwaltschaft hatte gegenüber unserer Redaktion angekündigt, dass noch im Sommer Anklage gegen den 39-Jährigen erhoben werden soll.

    Hm - eine Haftbeschwerde wurde vor vier Wochen zurückgewiesen, jetzt will man die Unschuldsbeweise erst in der Hauptverhandlung präsentieren und bis dahin bleibt der Mandant in U-Haft? So wirklich überzeugend klingt das m.E. nicht - aber man wird sehen.

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  • § 253 Abs. III ZPO - ein neuer Textbaustein?

    Der Kollege Braune weist auf die Neufassung des § 253 Abs. III ZPO hin:

    Die Klageschrift soll ferner enthalten:
    1. die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;

    Er meint, „Das muss ab heute in der Klageschrift stehen!" Nö, muss nicht, sondern „soll" - und braucht also nicht. Als Mediator sieht der Kollege das natürlich etwas anders und hofft, dass mehr als bisher (im hiesigen Sprengel nahezu gar nicht) der Versuch einer Mediation erwogen wird.

    § 278 Abs. I ZPO: „Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein" bleibt allerdings weiterhin in Kraft - und ist m.E. auch ausreichend.

    Zudem gibt es da ja noch den ebenfalls neuen § 278 a Abs. I ZPO

    „Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen" verfahren möchte,

    Sehen wir mal, was in der Praxis daraus wird. Nach den bisherigen Erfahrungen m.E. eher wenig.

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  • So weit sind wir also schon ...

    Ein Kollege hatte Besuch von zwei netten Herren von der Kripo mit einem Durchsuchungsbeschluss für seine Kanzlei. Auslöser war ein Kontoauszug zu seinem Anderkonto mit einer wohl missverständlichen Formulierung des Überweisungszwecks, der den Ermittlungsbehörden als Kopie vorlag. Er fragt sich, ob es wohl ein automatisches Scan-Programm für Überweisungen mit Schlüsselwörtern wie z.B. "Walther pp", "Leopard 2", "Krauss-Maffei Wegmann" gibt.

    Das frage ich mich angesichts dieser unglaublichen Geschichte allerdings auch. ... :-/

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  • Schluss mit billigen Vertragsanwälten !?

    Capital Steuern & Recht berichtet:

    Wer billige Vertragsanwälte konsultiert, wurde von Rechtsschutzversicherern bisher finanziell belohnt. Jetzt wird der Bundesgerichtshof die Klauseln wohl kippen. Sie beschränken das Recht auf freie Anwaltswahl. ...

    Die Rechtsanwaltskammer München sieht dadurch das Recht der Kunden auf freie Anwaltswahl eingeschränkt - und setzte sich gegen die HUK-Coburg in zweiter Instanz durch. Das Landgericht Bamberg hatte zuvor noch argumentiert, der finanzielle Nachteil des Kunden sei zu gering, um ihn bei der Entscheidung über den Vertragsanwalt zu beeinflussen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg aber konterte, dass keinerlei finanzielle Schlechterstellung zu akzeptieren sei. Das Recht auf freie Anwaltswahl sei eine Vorgabe, von der nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden dürfe. Es könne nicht gegen Gewährung eines Vorteils abgekauft werden. HUK-Coburg hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

    Wait and see ! ... ;)

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  • Full Merkel Jacket

    Schon ein paar Tage alt, aber schön - schön bunt: Die Kanzlerin von hellreseda (oder so) bis schwarz. Können sich nicht einmal die Herren Joop / Lagerfeld etc. pp. der Dame annehmen und diesen einfallslosen Einheitslook beenden? ;)

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  • Veruntreut, aber zu versteuern

    Das FG des Saarlandes hat mit Urteil 1 K 1342/09 vom 29.o2.2012 entschieden:

    Veruntreut ein RA, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, von einem Schuldner für den Mandanten eingetriebene Gelder, indem er sie bei Fälligkeit wissentlich nicht an den Mandanten weiterleitet, so liegt in diesem Zeitpunkt kein durchlaufender Posten i.S.v. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG mehr vor, so dass es insoweit zu einer Gewinnerhöhung kommt. Denn die für einen durchlaufenden Posten erforderliche Verklammerung von „Vereinnahmung und Verausgabung für einen anderen" ist damit durchbrochen.

    Der Kollege hat allerdings Rechtsmittel eingelegt. Nun muss also der BFH ran (VIII R 19/12). Auch wenn Steuerrecht nicht so meine Baustelle ist: Der BFH dürfte wohl eher nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die veruntreuten Gelder steuerfrei sind.

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  • Kein „Freitagswitz" ...

    ... sondern ein gut geschriebener Strategieplan für Vertragskündigungen findet sich bei SPON. Deutlich amüsanter als die meisten der der unvermeidlichen Freitagswitze. ;)

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  • Professoraler Unsinn

    Wohl selten hat ein landgerichtliches Berufungsurteil in einer eher kleineren Strafsache eine solches öffentliches Echo ausgelöst wie das sog. „Beschneidungsurteil" des LG Köln (151 Ns 169/11 vom o7.o5.2012). Viel ist zu diesem Thema seither gesagt und geschrieben worden.

    Ganz übel ein Artikel der Deutschen Welle, das Prof. Dr. Martin Hochhuth zitiert, angeblich einer der „führenden Rechtswissenschaftler in Deutschland" (was schon für sich genommen eher Unsinn sein dürfte).

    ... Beim Lesen der Urteilsbegründung erkenne er aber eine „modernistische Religionsferne". Viel schwerer aber wiege, dass das Urteil aus juristischen Gründen völlig falsch abgefasst sei. „Die Richter haben die Verfassung nicht ordentlich gelesen". Das deutsche Grundgesetz schütze den Glauben. Was der für Juden und Muslime bedeute, sei nicht wirklich erfasst worden. Dazu aber sei das Gericht verpflichtet gewesen. Nach Ansicht von Martin Hochhuth wurden im Kölner Urteil die geschützte Religionsfreiheit und das Elternrecht nicht richtig beachtet. "Die Religionsfreiheit ist in Deutschland eines der wenigen Rechte, die überhaupt nicht eingeschränkt werden können. Der Schutz rangiert ganz weit oben".
    ...
    Hochhuth beruhigt daher: "Ein solches Urteil wird sich in Deutschland definitiv nicht wiederholen". Außerdem sei die Stellung eines Landgerichts nicht so hoch. Tatsächlich liegen etliche Instanzen darüber und die Kölner Einzelfallentscheidung ist für andere Gerichte nicht bindend.

    So, so, Die Religionsfreiheit rangiert ganz weit oben - aber doch wohl kaum über den höchsten Gütern, der Freiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder?

    „Ein solches Urteil wird sich in Deutschland definitiv nicht wiederholen" - wirklich nicht? Eher wäre das Gegenteil zu hoffen, um endlich einmal klarzustellen, dass Religionsfreiheit keineswegs über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit steht.

    Ein besonderer Beweis der führenden Kompetenz des Herrn Prof. Dr. ist dann auch die Behauptung, es lägen „etliche Instanzen darüber". Das LG hat bekanntlich als Berufungsgericht entschieden, darüber liegt exakt nur noch eine (!) Instanz, nämlich das OLG als Revisionsgericht.

    Vielleicht sollte ein Staatsrechtler mit den "Arbeitsschwerpunkten Staats- und Verwaltungsrecht, Rechts- und Staatsphilosophie, juristische Methodenlehre" sich mit solcher Kritik einer ihm offensichtlich eher fremden Rechtsmaterie etwas zurückhalten?.

    Wesentlich lesenswerter ist da die Stellungnahme eines „Nichtjuristen", des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, Maximilian Stehr. In einem Interview erklärt er, warum in der Kinderchirurgischen Klinik der Uni München bereits seit Jahren keine Beschneidungen aus religiösen Gründen mehr vorgenommen werden.

    P.S: Lesenswert auch dieser Artikel im Deutschen Ärzteblatt (Danke Volker B.).

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  • Nicht peinlich, Herr Kollege?

    Es mag ja jeder sein(e) Blog(s) führen, wie er will - ggf. auch einfach platt Nachrichten aus anderen Medien per copy & paste publizieren.

    Wenn man sich allerdings so ausdrücklich als Strafrechtsprofi mit zwei (!) zweistelligen Staatsexamen und Doktortitel präsentiert, sollte man vielleicht doch etwas auf den Inhalt der Texte achten:

    Nun beantragen die Eltern beim Bundesverfassungsgericht ein Klageerzwingungsverfahren.

    (Quelle: n-tv 13.07.2012)

    Quelle hin, Quelle her - dass das BVerfG für Klageerzwingungsverfahren absolut nicht zuständig ist, sollte doch bekannt sein, oder?

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  • Beschneidungsgegner = Komiker?

    Das „Beschneidungs-Urteil" des LG Köln ist knapp drei Wochen alt - die Diskussion in Medien + Blogs (z.B. hier und hier und hier dauert munter an - auch wenn der Stern das Urteil für eine „Einzelfallentscheidung" ohne generelle Wirkung hält. Naja, die Wirkung in der Öffentlichkeit ist jedenfalls ebenso erheblich wie manche Reaktionen völlig überzogen.

    Reichlich daneben ist allerdings auch die Äußerung, mit der unser aller (???) Kanzlerin zitiert wird:

    "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation."

    Si tacuisses ...

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  • Cat-Content

    „Hier ist Kater Stubbs seit 15 Jahren Bürgermeister" - die spinnen, die Amis! ;)

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  • Marcus J. - Die Luft wird dünner ?

    Heute ist es 48 Tage her, dass der Radiomoderator Marcus J. wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs sehr medienwirksam in U-Haft wanderte. Einiges ist seither geschehen: Haftprüfungstermine wurden zwei Mal verschoben, dann wurde der entsprechende Antrag wurde zurückgenommen. Eine Haftbeschwerde blieb erfolglos.

    Laut SVZ hat der Kollege Schwenn hat sein Mandat zwischenzeitlich niedergelegt, den Kollegen Peter-Michael Diestel hat der Beschuldigte selbst entlassen. Sein Sender hat die Zusammenarbeit ausgesetzt, betont aber immerhin die Unschuldsvermutung. Keine wirklich guten Aussichten.

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  • Deutschland liefert Fregatten an algerisches Regime ...

    ... wofür man sich dort mit dem „passenden" Gruß bedankt?

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  • ARAG kann - wenn sie will

    Wie bereits berichtet, mussten der ARAG erst einmal die Daumenschrauben angelegt werden, um eine Urteilsforderung durchzusetzen. Dass der diesbezüglich angeblich schon längst versandte Verrechnungsscheck hier auch bis heute nicht eingegangen ist, sei nur am Rande erwähnt.

    Immerhin aber hat man bei ARAG jetzt offensichtlich erkannt, dass die massiven Drohungen eines cholerischen Mitarbeiters (erhebliche Schadensersatzansprüche, Vollstreckungsgegenklage) wohl eher nicht das Mittel der Wahl sind, um das Zahlungsverbot aus der Welt zu schaffen, sondern schlicht eine umgehende Überweisung der ausgeurteilten Beträge. Womit auch die Behauptung der ARAG in einem anderen Fall widerlegt wäre, aus „systemtechnischen Gründen" ausschließlich per Verrechnungsscheck zahlen zu können.

    Na also, geht doch! ;)

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  • Telefonabzocke by Air Berlin ?

    Laut Verbraucherrecht soll ab September Schluss mit der Abzocke per Warteschleife sein. Das wird aber auch Zeit! Heute drei Telefonate mit Air Berlin, keine Warteschleife unter ca. 8 - 10 Minuten (zu je 14 Cent) sowohl tagsüber als auch spät abends.

    Dass die Telefonate sich ggf. dann auch noch deshalb verlängern, weil man ausländische Mitarbeiter beschäftigt, mit denen sich die Kommunikation - hm - teils etwas schwieriger gestaltet, ist natürlich nur ein böses Gerücht. :-/

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  • Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel ...

    ... ein bekannter Stoßseufzer, an den die derzeit recht munter diskutierten Ausflüge des angeblichen Stellvertreters des Erstgenannten in die schnöde Juristerei erinnern.

    "Wir sind Streisand", könnte man auch in Anlehnung an ein bekanntes Zitat einer noch bekannteren Boulevardzeitung titeln.

    Und schließlich: Das Internet vergisst bekanntlich nichts, aller Juristerei zum Trotz.

    Was soll das also? Ob dieses Abenteuer vielleicht auch noch zu Lasten der Kirchensteuerzahler geht?

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  • Geheimcodes im Arbeitszeugnis ...

    ... gibt es doch eigentlich gar nicht - oder doch? Immerhin lesenswert. ;)

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  • ARAG - wie frech darf man sein?

    Eine unendliche Geschichte hat endlich ihr Ende gefunden: Die ARAG - diesmal als Kfz-Versicherer - wurde zur Zahlung von ca. 2.200.- € verurteilt. Als diese dennoch nicht erfolgte, habe ich mir vor einigen Tagen erlaubt, deren Konto mit einem Zahlungsverbot zu belegen. Heute kam ein Anruf eines äußerst pampigen ARAG-Mitarbeiters. Das nette Gespräch gestaltete sich in etwa wie folgt.

    Ich hätte ein Zahlungsverbot ausgebracht, dieses würde nun erhebliche Probleme bereiten, da das Konto gesperrt werden müsste. Man hätte doch längst bezahlt. Es drohten erhebliche (!) Schadensersatzansprüche.

    So so, ARAG hat gezahlt, wie denn?

    Per Verrechnungsscheck, diesen habe man mir nach Rechtskraft des Urteils übersandt.

    Ist hier aber nicht eingegangen - und wenn, hätte ich ihn nicht angenommen. Ein Scheck ist bekanntlich keine Zahlung.

    Geht das schon wieder los, bla, bla (nicht zitierfähig). Ich weise Sie darauf hin ...

    Nach knapp 20 Jahren in diesem Job müssen Sie mich auf gar nichts hinweisen.

    Grummel, grummel ..., Vollstreckungsgegenklage ! ... , Sie hören von unseren Anwälten ! ... Legt auf.

    Hoffen wir, dass die ARAG-Anwälte dieses Mal etwas mehr Durchblick haben und dem cholerischen Herren vielleicht verdeutlichen können, dass die Beweislast für den Zugang des Schecks bei ARAG liegt und auch ein erfüllungshalber hingegebener Scheck grundsätzlich keine Erfüllungswirkung hat, vgl. AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.2005: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt".

    Anderenorts behauptete ARAG sogar einmal, nicht anders als per Scheck zahlen zu können. Warten wir’s ab. ;) Die Verzugszinsen zu Gunsten des Mandanten laufen weiter.

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  • Ein Tiefpunkt des Parlamentarismus

    Die WELT findet deutliche Worte:

    Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden
    Ein Video entlarvt die Heuchelei der Politik: Die Abstimmung darüber, dass Meldeämter alle Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende weitergeben dürfen, ist ein Tiefpunkt des Parlamentarismus. Dieses Video ist eine Groteske und eines der wertvollsten Dokumente unserer Demokratie zugleich. Es zeigt, wie der Bundestag eines der folgenschwersten und umstrittensten Gesetze der letzten Jahre beschließt, nämlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.

    Das erinnert an den alten Kalauer: Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen, und Volksvertreter?

    Wer seine Meinung zu diesen Theater kundtun möchte, kann das hier tun (Unterzeichner/innen bisher: 21.707).

    P.S.: Die Zahl der Unterzeichner/innen ist in etwas über fünf Stunden angestiegen auf 53.229.

    Update: Mehr dazu hier.

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  • Internet-Veröffentlichung - Anwalt wegen Nötigung angeklagt

    So schnell kann’s gehen, wie Haufe berichtet. Der Kollege hatte etwas Druck gemacht:

    „Sollte das Geld nicht am Montag bereits auf meinem Geschäftskonto sein, wird neben einer Urkundsklage eine Betrugsanzeige gegen die verantwortlichen Herren Ihrer Mandantschaft gestellt. Sollte nichts dazwischen kommen, schaffe ich dies problemlos in den Morgenstunden. Darüber hinaus werden wir den Lebenssachverhalt unter den Keywörtern „Z" ins Internet stellen. Es tut mir leid, solche Maßnahmen anzukündigen und dann auch umzusetzen. Weiteres Schieben lassen wir jedoch nicht zu".

    Die Justiz schlug gnadenlos zu: Der Kollege wurde vom Amtsgericht und später auch vom Landgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen á 150 Euro verurteilt. Auf die Revision des Kollegen sah das Kammergericht die Sache allerdings offensichtlich deutlich anders und sprach ihn frei (Beschluss (4) 121 Ss 30/12 (54/12) vom 29.o2.2012).

    Leitsätze:

    1. Eine Erklärung, der ein empfindliches Übel im Sinne des Nötigungstatbestandes nicht eindeutig zu entnehmen ist, bedarf der Auslegung. Hierfür sind alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen und kann das gesamte Verhalten des Angeklagten von Belang sein.

    2. Eine allgemein gehaltene, unspezifische Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen erfüllt regelmäßig nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel.

    3. Kündigt ein Rechtsanwalt die Veröffentlichung eines Sachverhalts im Internet an, so ist für die rechtliche Bewertung von Belang, ob das Geschehen im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit im Interesse der Mandantschaft steht, ein innerer Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung und dem erstrebten (rechtmäßigen) Zweck gegeben ist und die zu veröffentlichenden Vorgänge in entstellter Form wiedergegeben oder mit abfälligen Beurteilungen oder persönlichen Angriffen versehen werden.

    Das KG schrieb dem LG auch Folgendes ins Stammbuch:

    „Bei der Auslegung der Erklärung hat sich das Landgericht mit dieser Möglichkeit nicht in der gebotenen Weise befasst, sondern ausschließlich die dem Angeklagten ungünstigste Variante in den Blick genommen. Soweit die Strafkammer den Angeklagten als der Lüge überführt angesehen und auf dieser Grundlage den Inhalt der mutmaßlich beabsichtigten Veröffentlichung bestimmt hat, fehlt es hierfür an einer stichhaltigen Beweiswürdigung."

    Immerhin drei Instanzen, die Kosten trägt die Landeskasse - die auch jene Damen und Herren bezahlt, die freiberuflichen Robenträgern gegenüber bekanntlich des öfteren nicht gerade zimperlich sind.

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  • Wollen Sie Ihre Frau loswerden?

    Schenken Sie ihr eine Katze! GMX berichtet:

    Womöglich Verbindung von Katzen und Frauen-Selbstmorden
    Frauen mit Katzen, die an der vom Kot der Tiere ausgehenden Toxoplasmose erkrankt waren, haben möglicherweise ein deutlich höheres Selbstmordrisiko. ... Danach stieg die Wahrscheinlichkeit eines Selbstmordversuches bei Frauen, die eine Toxoplasmose durchgemacht hatten, um 50 Prozent.

    50 % - immerhin! ;)

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  • Trödelei = Befangenheit

    Wie Haufe berichtet, rechtfertigt richterliche Trödelei die Besorgnis der Befangenheit:

    Hat ein Richter mehrmals Zeitspannen von drei Monaten und mehr verstreichen lassen, bevor er auf sachliche Eingaben einer Partei reagiert hat, so vermag dies die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. So steht es in einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss IW5/12 vom 23.o3.2012).

    Da fällt mir der eine oder andere (noch) nicht gestellte Befangenheitsantrag ein ... ;)

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  • Und wie viel Bohlensteuer haben Sie schon gezahlt?

    Telepolis berichtet:

    Mit einem neuen Pauschalabgabenrechner können Verbraucher und Unternehmen herausfinden, wie viel Geld sie seit 2008 alleine für Geräte und Speichermedien an GEMA und Konsorten zahlten. ...

    Hat sich ein Verbraucher in den letzten vier Jahren beispielsweise einen Desktop-PC mit Brenner, einen Laptop, eine TV-Set-Top-Box, drei externe Festplatten für Backups und ein Smartphone angeschafft, dann zahlte er dafür 107 Euro und 14 Cent, die nun an Dieter Bohlen, Charlotte Roche und andere "Künstler" ausgeschüttet werden – egal, ob der Verbraucher deren Werke auf diesen Geräten kopiert hat oder nicht.

    Aber Dieter & Co. haben es ja auch dringend nötig - wo gerade ihm doch in letzter Zeit die Quoten so brutal wegbrachen. ;)

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  • Wer Gerichtskosten zahlen kann, hat auch Geld für die Ersatzbeschaffung !?

    Die Kanzlei Ferner berichtet über ein erfreuliches Urteil des OLG Köln (15 U 170/11 vom 20. März 2012) wonach die Kosten auch für langfristig (hier 133 Tage) gemietete Ersatzfahrzeuge zu erstatten sind, wenn die Regulierung des Verkehrsunfalls sich entsprechend lange hingezogen hat.

    Ein Zitat in dem Urteil ist allerdings auch bemerkenswert:

    „Die Tatsache, dass sich der Kläger zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses in der Höhe von 657,00 € wirtschaftlich in der Lage sah, spricht entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht für das Vorhandensein von hinlänglichen Ersparnissen zur Ersatzbeschaffung. Die Tatsache, dass jemand über einen Geldbetrag von knapp 700,00 € verfügt, lässt schon generell nicht den Schluss darauf zu, dieser müsse über weitere Ersparnisse in etwa dreifacher Höhe verfügt haben."

    Interessanter Ansatz der Vorinstanz: Wer sich die Gerichtskosten leisten kann, soll sich wegen der Ersatzbeschaffung nicht so anstellen. Man muss wahrscheinlich über ein Richtergehalt verfügen, um auf solch schräge Argumentation zu verfallen.

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  • Christian Riebold - noch hier zu finden

    Einem gewissen Christian Riebold gefällt ein Beitrag hier nicht. Daher soll ich verurteilt werden,

    "... es zu unterlassen, den Namen „Christian Riebold" auf meinem Blog http://ra-melchior.blog.de zu nennen und den Kläger als Director der „CR Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd." mit Sitz in London zu bezeichnen, wie dies geschieht unter der Internet-Adresse http://ra-melchior.blog.de/2007/04/17/kochrezept_abzocke~2106615/"

    Noch ist also Chance, den Beitrag zu lesen, die Gerichtsverhandlung ist morgen. ;) Nach Angaben eines örtlichen Kollegen bleibt der Kläger solchen Terminen allerdings gerne fern. Waren wir’s also ab.

    P.S: Eine Google-Suche mit dessen Namen führt auch nicht wirklich Vertrauenerweckendes zu Tage - jedenfalls bezüglich einer Person mit diesem Namen Allerdings sind offensichtlich auch diverse Beiträge entfernt worden - warum auch immer. ...

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  • Nun fühle ich mich aber geehrt ...

    Aus einem Schriftsatz der Gegenseite:

    In diesem Aufsatz nimmt Herr Prof. Dr. Peter Reiff dezidiert zu den Einwendungen des Beklagten Stellung und lässt keinen Zweifel daran, dass es sich bei diesen Einwendungen um eine dogmatisch und konstruktiv abenteuerliche Argumentation handelt und diese auch nicht überzeugen konnte.

    Donnerwetter, sollte der Herr Prof. Dr. sich wirklich die Mühe gemacht haben, meine Schriftsätze zu lesen und „dezidiert" zu kommentieren?

    Nein, nicht wirklich, sondern nur mal wieder Blabla des Textbausteinkönigs. Der Herr Prof. Dr. hat sich dort lediglich generell zu einigen Problemen von Nettopolicen und Vergütungsvereinbarungen geäußert. Zudem fand zumindest das LG Heilbronn meine Argumentation wohl nicht so „dogmatisch und konstruktiv abenteuerlich" - woraufhin die Gegenseite ihre Berufung zurücknahm. ;)

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