Die Kanzlei Ferner berichtet über ein erfreuliches Urteil des OLG Köln (15 U 170/11 vom 20. März 2012) wonach die Kosten auch für langfristig (hier 133 Tage) gemietete Ersatzfahrzeuge zu erstatten sind, wenn die Regulierung des Verkehrsunfalls sich entsprechend lange hingezogen hat.
Ein Zitat in dem Urteil ist allerdings auch bemerkenswert:
„Die Tatsache, dass sich der Kläger zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses in der Höhe von 657,00 € wirtschaftlich in der Lage sah, spricht entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht für das Vorhandensein von hinlänglichen Ersparnissen zur Ersatzbeschaffung. Die Tatsache, dass jemand über einen Geldbetrag von knapp 700,00 € verfügt, lässt schon generell nicht den Schluss darauf zu, dieser müsse über weitere Ersparnisse in etwa dreifacher Höhe verfügt haben."
Interessanter Ansatz der Vorinstanz: Wer sich die Gerichtskosten leisten kann, soll sich wegen der Ersatzbeschaffung nicht so anstellen. Man muss wahrscheinlich über ein Richtergehalt verfügen, um auf solch schräge Argumentation zu verfallen.


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