Es mag ja jeder sein(e) Blog(s) führen, wie er will - ggf. auch einfach platt Nachrichten aus anderen Medien per copy & paste publizieren.
Wenn man sich allerdings so ausdrücklich als Strafrechtsprofi mit zwei (!) zweistelligen Staatsexamen und Doktortitel präsentiert, sollte man vielleicht doch etwas auf den Inhalt der Texte achten:
Nun beantragen die Eltern beim Bundesverfassungsgericht ein Klageerzwingungsverfahren.
(Quelle: n-tv 13.07.2012)
Quelle hin, Quelle her - dass das BVerfG für Klageerzwingungsverfahren absolut nicht zuständig ist, sollte doch bekannt sein, oder?



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