Capital Steuern & Recht berichtet:
Wer billige Vertragsanwälte konsultiert, wurde von Rechtsschutzversicherern bisher finanziell belohnt. Jetzt wird der Bundesgerichtshof die Klauseln wohl kippen. Sie beschränken das Recht auf freie Anwaltswahl. ...
Die Rechtsanwaltskammer München sieht dadurch das Recht der Kunden auf freie Anwaltswahl eingeschränkt - und setzte sich gegen die HUK-Coburg in zweiter Instanz durch. Das Landgericht Bamberg hatte zuvor noch argumentiert, der finanzielle Nachteil des Kunden sei zu gering, um ihn bei der Entscheidung über den Vertragsanwalt zu beeinflussen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg aber konterte, dass keinerlei finanzielle Schlechterstellung zu akzeptieren sei. Das Recht auf freie Anwaltswahl sei eine Vorgabe, von der nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden dürfe. Es könne nicht gegen Gewährung eines Vorteils abgekauft werden. HUK-Coburg hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
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