Zu den heutigen Spritpreisen passt folgendes Urteil des AG Germersheim 1 C 473/11 vom o8.o3.2012:
Erstattungsfähigkeit des im Tank eines zu verkaufenden Unfallfahrzeugs befindlichen Treibstoffs
1. ...
2. Kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nachweisen, welche Menge an Treibstoff sich in dem zu verkaufenden Unfallfahrzeug befindet, kann er ausnahmsweise den Wert der Tankfüllung ersetzt verlangen.
Aus den Gründen: Es steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Zeuge am Vortag des Unfalls für mehr als 70.- € tankte und das Fahrzeug danach nur noch wenige Kilometer bewegt wurde. Das Gericht schätzt den Wert des Tankinhalts danach auf 70.- €.
Fundstellen: ADAJUR-ARCHIV; VA 2012, 94 (LS)
Falls der Sachverständige nicht von selbst darauf kommt, entsprechend erinnern. ![]()


