szmmctag

Archiv der Einträge: 07 August, 2012
  • Tankinhalt nicht vergessen!

    Zu den heutigen Spritpreisen passt folgendes Urteil des AG Germersheim 1 C 473/11 vom o8.o3.2012:

    Erstattungsfähigkeit des im Tank eines zu verkaufenden Unfallfahrzeugs befindlichen Treibstoffs

    1. ...

    2. Kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nachweisen, welche Menge an Treibstoff sich in dem zu verkaufenden Unfallfahrzeug befindet, kann er ausnahmsweise den Wert der Tankfüllung ersetzt verlangen.

    Aus den Gründen: Es steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Zeuge am Vortag des Unfalls für mehr als 70.- € tankte und das Fahrzeug danach nur noch wenige Kilometer bewegt wurde. Das Gericht schätzt den Wert des Tankinhalts danach auf 70.- €.
    Fundstellen: ADAJUR-ARCHIV; VA 2012, 94 (LS)

    Falls der Sachverständige nicht von selbst darauf kommt, entsprechend erinnern. ;)

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  • Frag den Staat !?

    Die Seite fragdenstaat.de soll anscheinend Bürger dazu animieren, Ihre Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz besser zu nutzen:

    Diese Seite veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen und hilft Ihnen, selber Anfragen an den Staat zu stellen.

    Apropos Informations-Freiheits-Gesetz - Man sollte Informationsfreiheit nicht mit Kostenfreiheit verwechseln. Hier gibt es natürlich eine „Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 2. Januar 2006" - und wie dem dortigen Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu entnehmen ist, kann der Informationsbedarf schnelle diverse Teuro kosten.

    Ob diese Kosten bei Anfragen über fragdenstaat.de von dort aus übernommen werden? Fragen Sie doch mal! ;)

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