Kollege Vetter hat eine neue Einkommensquelle erschlossen: Wohl nicht unerheblich kostenpflichtige Gastbeiträge der ARAG in seinem lawblog. Dort wird dann u.a. Folgendes publiziert:
Mittelspur-Blockierer
Das Rechtsfahrgebot besagt, dass möglichst rechts gefahren wird. Was im Umkehrschluss jedoch nicht heißt, dass sobald auf einer mehrspurigen Straße rechts eine Lücke auftaucht, diese auch genutzt werden muss. Beispiel Autobahn: Der mittlere Fahrstreifen darf auch über längere Zeit befahren werden, wenn er nicht zum Überholen genutzt wird. Dabei dürfen andere Verkehrsteilnehmer allerdings nicht behindert werden.
„... auch über längere Zeit befahren" - derartige Mittelspur-Deppen habe wohl schon so manchen genervt. Glücklicherweise wird das in § 7 Abs. III c StVO aber eben so nicht gesagt, sondern immerhin etwas mehr konkretisiert:
(3c) ... dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Dass diese erst mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom o5.o8.2009 m.W.v. o1.o9.2009 in die StVO eingefügte Vorschrift ebenso matschig formuliert wie überflüssig ist, steht auf einem anderen Blatt. Eben ein „Qualitätsprodukt" aus dem Hause Tiefensee - wie mancher andere Flop auch.
Nachtrag:
Interessant auch die Kommentare zu diesem Thema bei Kollegen Hoenig, insbesondere der hier: „Im Lawblog werden alle Kommentare mit Links zum http://www.rsv-blog.de gelöscht."(Leider lebte dieser Kommentar auch nicht lange).
Ob "alle", weiß ich nicht, einen Fall habe ich aber gerade selbst erlebt: Ein durchaus moderater kurzer Kommentar unter Hinweis auf die „Spitzenstellung" der ARAG im RSV-Blog überlebte nur kurz. Dann muss Kollege Vetter wohl auch noch sein lawblog aufräumen und diesen Beitrag entfernen. Hatte er dort doch noch u.a. geschrieben:
Die ARAG feuert 60.000 Rechtsschutz-Kunden, weil sie angeblich zu klagefreudig sind. ... Wunderlich ist nur, dass die ARAG dies auch noch so offen kommuniziert – vielleicht als Abschreckung für Kunden, die gnädigerweise ihre Police behalten dürfen?
Nicht, dass das dem Beginn der neuen wunderbaren Freundschaft entgegensteht, oder?



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